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Der Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag
Jean-Jacques Rousseau bringt mit seinem Werk "Über den Gesellschaftsvertrag" 1762 eines der umstrittensten Werke der Aufklärung heraus. Er spricht darin von der Gleichheit der Menschen, denen als Volk die Souveränität im Staate gebühre. Seine Überlegungen beeinflussen dauerhaft die politisch-philosophische Diskussion und legen den Grundstein zur Französischen Revolution und der Entwicklung der modernen Demokratieidee.

Wie findet man eine Gesellschaftsform, die mit der ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes Gesellschaftsmitgliedes verteidigt und schützt und kraft deren jeder Einzelne, obwohl er sich mit allen vereint, gleichwohl nur sich selbst gehört und so bleibt wie vorher? Das ist die Hauptfrage, deren Lösung der Gesellschaftsvertrag gibt ...

[Der Gesellschaftsvertrag lässt] sich in folgende Worte zusammenfassen: Jeder von uns stellt gemeinschaftlich seine Person und seine ganze Kraft unter die oberste Leitung des allgemeinen Willens, und wir nehmen jedes Mitglied als untrennbaren Teil des Ganzen auf. An die Stelle der einzelnen Person jedes Vertragschließenden setzt solcher Gesellschaftsvertrag sofort einen geistigen Gesamtkörper, dessen Mitglieder aus sämtlichen Stimmangebenden bestehen, und der durch eben diesen Akt seine Einheit, sein gemeinsames Ich, sein Leben und seinen Willen erhält. Diese öffentliche Person, die sich auf solche Weise aus der Vereinigung aller übrigen bildet, wurde ehemals Polis genannt und heißt jetzt Republik oder Staatskörper. Im passiven Zustand wird sie von ihren Mitgliedern Staat, im aktiven Zustand Souverän, im Vergleich mit anderen ihrer Art Macht genannt. Die Mitglieder führen als Gesamtheit den Namen Volk und nennen sich einzeln als Teilhaber der höchsten Gewalt Bürger und im Hinblick auf den Gehorsam, den sie den Staatsgesetzen schuldig sind, Untertanen ...
Was der Mensch durch diesen Gesellschaftsvertrag verliert, ist seine natürliche Freiheit und das unbegrenzte Recht auf alles, was ihn reizt und was er erreichen kann; er gewinnt dadurch die bürgerliche Freiheit und das Eigentumsrecht auf alles, was er besitzt. Um sich bei der gegenseitigen Abrechung nicht zu täuschen, muss man die natürliche Freiheit, die nur in den Kräften des einzelnen ihre Schranken findet, genau von der durch den allgemeinen Willen beschränkten bürgerlichen Freiheit unterscheiden...
Damit der Gesellschaftsvertrag keine leere Formel sei, enthält er stillschweigend die Verpflichtung, ... dass jeder, der dem allgemeinen Willen den Gehorsam verweigert, von der gesamten Körperschaft dazu gezwungen werden soll [zu gehorchen]; das hat keine andere Bedeutung, als dass man ihn zwingt, frei zu sein."
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