Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Gesellschaftsvertrag
Ge|sẹll|schafts|ver|trag 1.
nach Rousseau ein von freien Bürgern geschlossener (Staats–)Vertrag, in dem sich die freiwillige Vereinigung der Einzelwillen zu einem Gesamtwillen vollzieht und in dem die bürgerlichen Freiheiten mit einem gewissen Maß an staatlicher Gewalt in Einklang zu bringen ist
2.
〈Wirtsch.〉
Vertrag, durch den eine Gesellschaft gegründet wird
Wissenschaft
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Die geisterhaften Quantensuperpositionen sind ein Riesenrätsel der Physik – nicht obwohl, sondern weil sie so winzig erscheinen. von RÜDIGER VAAS Die Welt ist seltsam – sogar viel seltsamer als in Fiktionen imaginiert. Das Seltsamste dabei: Die wahre Seltsamkeit bleibt uns fast vollständig verborgen. Mehr noch: Diese...
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