Lexikon

Durchsuchung

Polizeirecht
zielgerichtetes Betrachten oder Abtasten einer Person oder Sache; eine Person darf von der Polizei u. a. dann durchsucht werden, wenn diese nach dem Polizeigesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften festgehalten werden kann oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt (Beschlagnahme) werden dürfen, oder wenn sie sich in hilfloser Lage befindet. Personen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts oder von Ärzten durchsucht werden; das gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. Eine Sache darf u. a. dann durchsucht werden, wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die durchsucht werden darf, oder wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in der Sache eine Person befindet, die in Gewahrsam genommen werden darf, die widerrechtlich festgehalten wird oder die hilflos ist. Bei der Durchsuchung von Sachen muss der Inhaber der tatsächlichen Gewalt oder ein Zeuge anwesend sein.
Ausgrabung, Cambridge
Wissenschaft

Die Toten des Hospitals von Cambridge

Seit dem Mittelalter gab es in weiten Teilen des christlichen Abendlandes Häuser, in denen sich Priester und Laien um Bedürftige kümmerten. Allein in England waren es um die 500. Schriftliche Quellen geben allerdings nur wenig über die Menschen preis, die dort betreut wurden – im Gegensatz zu ihren Knochen. von DAVID NEUHÄUSER...

Orcas
Wissenschaft

Wal-Verwandtschaften im Südpolarmeer

Im nahrungsreichen Süden leben etwa 25.000 Orcas, zugehörig zu vier Orca-Ökotypen. Aufgrund ihrer Unterschiede „durch Kultur“ sind die Grenzen zu (Unter-)Arten schwer zu ziehen. von BETTINA WURCHE Schwertwale sind intelligente und soziale Tiere, kooperative Jäger und die größten Raubtiere des Ozeans. Im Südpolarmeer lassen sich...

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