Lexikon
Ehevertrag
EhekontraktVertrag zur Regelung der güterrechtlichen (eigentums- und vermögensrechtlichen) Verhältnisse der Ehegatten, durch den vor, bei oder nach Eingehung der Ehe vom gesetzlichen Güterstand oder vom bisher vereinbarten Güterstand im Ganzen oder im Einzelnen abgewichen werden kann; dieselbe Bedeutung hat der Ehevertrag in der Schweiz (eheliches Güterrecht). Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Partner zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Gegenüber Dritten wirkt er nur, wenn er ihnen bekannt oder wenn er im Güterrechtsregister eingetragen ist (§§ 1408 ff. BGB). – Österreich: Ehepakt.
Wissenschaft
CO2-Emissionen durch Waldbrände nehmen zu
Die Wälder der Welt binden große Mengen CO2 und gelten daher als wichtiger Baustein im Kampf gegen den Klimawandel. Doch Waldbrände gefährden die Funktion der Wälder als CO2-Senke. Eine Studie hat nun die weltweite Waldbrandaktivität seit 2001 ausgewertet und wichtige Einflussfaktoren identifiziert. Demnach stammen die größten...
Wissenschaft
Eine neue Art des Magnetismus
Wichtig für die Elektronik von übermorgen: Jetzt glückte der Nachweis von Materialien mit der überraschenden Eigenschaft eines sogenannten Altermagnetismus. von DIRK EIDEMÜLLER Manchmal ist es in der Wissenschaft wie im normalen Leben: Man denkt, man kennt seine Umgebung genau, bis man plötzlich in einer Nachbarstraße ein...