Lexikon
Ehevertrag
EhekontraktVertrag zur Regelung der güterrechtlichen (eigentums- und vermögensrechtlichen) Verhältnisse der Ehegatten, durch den vor, bei oder nach Eingehung der Ehe vom gesetzlichen Güterstand oder vom bisher vereinbarten Güterstand im Ganzen oder im Einzelnen abgewichen werden kann; dieselbe Bedeutung hat der Ehevertrag in der Schweiz (eheliches Güterrecht). Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Partner zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Gegenüber Dritten wirkt er nur, wenn er ihnen bekannt oder wenn er im Güterrechtsregister eingetragen ist (§§ 1408 ff. BGB). – Österreich: Ehepakt.
Wissenschaft
Die Planeten des Pfeilsterns
Lange haben falsche Planeten dem System von Barnards Stern einen zweifelhaften Ruf beschert. Nun melden die Astronomen dort erneut Exemplare. Sind sie real? Und wie lebensfreundlich könnten sie sein? von THORSTEN DAMBECK Falls es eines Tages Menschen gelingt, die riesigen Distanzen zu den Sternen zu überwinden, so werden sie wohl...
Wissenschaft
Kosmologie im Härtetest
Bringen junge helle Galaxien das Standardmodell vom Universum in Erklärungsnot? von RÜDIGER VAAS Wir erahnen die Unermesslichkeit unserer Unwissenheit, wenn wir die Unermesslichkeit des Sternenhimmels betrachten“, sagte der Philosoph Karl Popper 1960 in einem Vortrag in London. Das James Webb Space Telescope (JWST) späht seit...