Lexikon
Ehevertrag
EhekontraktVertrag zur Regelung der güterrechtlichen (eigentums- und vermögensrechtlichen) Verhältnisse der Ehegatten, durch den vor, bei oder nach Eingehung der Ehe vom gesetzlichen Güterstand oder vom bisher vereinbarten Güterstand im Ganzen oder im Einzelnen abgewichen werden kann; dieselbe Bedeutung hat der Ehevertrag in der Schweiz (eheliches Güterrecht). Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Partner zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Gegenüber Dritten wirkt er nur, wenn er ihnen bekannt oder wenn er im Güterrechtsregister eingetragen ist (§§ 1408 ff. BGB). – Österreich: Ehepakt.
Wissenschaft
Streifenfrei fliegen
Der Luftverkehr steht wegen seines hohen CO2-Ausstoßes in der Kritik. Doch neue Forschungsergebnisse zeigen, dass Kondensstreifen noch weitaus schädlicher für das Klima sind. Durch Optimierung der Flugrouten und den Einsatz von Bio-Kerosin lassen sich die Auswirkungen reduzieren. von FRANK LITTEK Jeder kennt das Bild, wenn bei...
Wissenschaft
Social Media: Viele teilen, ohne zu lesen
Allein die Überschrift scheint vielen Social-Media-Nutzern zu genügen, um einen Nachrichtenartikel zu teilen. In einer Studie haben Forschende 35 Millionen auf Facebook verbreitete Nachrichtenlinks untersucht – und festgestellt, dass diese in 75 Prozent der Fälle geteilt wurden, ohne dass der jeweilige Nutzer den Link selbst...