Lexikon
Ehevertrag
EhekontraktVertrag zur Regelung der güterrechtlichen (eigentums- und vermögensrechtlichen) Verhältnisse der Ehegatten, durch den vor, bei oder nach Eingehung der Ehe vom gesetzlichen Güterstand oder vom bisher vereinbarten Güterstand im Ganzen oder im Einzelnen abgewichen werden kann; dieselbe Bedeutung hat der Ehevertrag in der Schweiz (eheliches Güterrecht). Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Partner zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Gegenüber Dritten wirkt er nur, wenn er ihnen bekannt oder wenn er im Güterrechtsregister eingetragen ist (§§ 1408 ff. BGB). – Österreich: Ehepakt.
Wissenschaft
Ich schmier’ Dir eine, Du Stinkbier!
Die Sonne steht schon hoch am Himmel, und in der Sommer-Regel steht: ordentlich eincremen. Wer kleine Kinder hat, der weiß, das kann ein Riesenvergnügen für die ganze Familie sein, vor allem, wenn man es schon eilig hat, außer Haus zu kommen. Auch Erwachsene sind oft noch der Meinung, man müsse die Haut lediglich zu Beginn […]...
Wissenschaft
Philosophieren statt Programmieren
Geoffrey E. Hinton ist ein Brite, der als Informatiker und Kognitionspsychologe erst in Kanada Karriere gemacht und dann bei Google gearbeitet hat, um das amerikanische Technologieunternehmen vor wenigen Jahren als über Siebzigjähriger zu verlassen. 2024 wurde er für seine Arbeit zu künstlichen neuronalen Netzen, die heute die...