Lexikon
Ehevertrag
EhekontraktVertrag zur Regelung der güterrechtlichen (eigentums- und vermögensrechtlichen) Verhältnisse der Ehegatten, durch den vor, bei oder nach Eingehung der Ehe vom gesetzlichen Güterstand oder vom bisher vereinbarten Güterstand im Ganzen oder im Einzelnen abgewichen werden kann; dieselbe Bedeutung hat der Ehevertrag in der Schweiz (eheliches Güterrecht). Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Partner zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Gegenüber Dritten wirkt er nur, wenn er ihnen bekannt oder wenn er im Güterrechtsregister eingetragen ist (§§ 1408 ff. BGB). – Österreich: Ehepakt.

Wissenschaft
Forschung trifft Industrie
Coronapandemie, Krieg in der Ukraine und Klimakrise bedeuten für die Industrie unterbrochene Lieferketten, explodierende Energiepreise und steigende Anforderungen an eine nachhaltige Produktion. Neue Lösungen werden dringend gebraucht. von ANDREA STEGEMANN Über Jahre wirkte die große Industriemesse in Hannover wie ein...

Wissenschaft
Der Ursprung der schweren Elemente
Bei der Entstehung von Uran und Thorium sind neutronenreiche Atomkerne zentral. Eine neue Methode gibt Aufschluss über diesen Prozess – und fand schon ein neues Uran-Isotop. von DIRK EIDEMÜLLER Schon seit Jahrtausenden grübeln Menschen über die Natur und den Ursprung der Materie. Diese alte philosophische Frage hat sich im Lauf...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus den Daten der Weltgeschichte
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Die Urzeit des Universums
Urprall statt Urknall?
Aufschlussreiche Marker
Die neuen Softies
Barrieren gegen die Plastikflut
Verhagelte Vorhersagen