Lexikon

Ehevertrag

Ehekontrakt
Vertrag zur Regelung der güterrechtlichen (eigentums- und vermögensrechtlichen) Verhältnisse der Ehegatten, durch den vor, bei oder nach Eingehung der Ehe vom gesetzlichen Güterstand oder vom bisher vereinbarten Güterstand im Ganzen oder im Einzelnen abgewichen werden kann; dieselbe Bedeutung hat der Ehevertrag in der Schweiz (eheliches Güterrecht). Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Partner zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Gegenüber Dritten wirkt er nur, wenn er ihnen bekannt oder wenn er im Güterrechtsregister eingetragen ist (§§ 1408 ff. BGB). Österreich: Ehepakt.
Hannover Messe, Technik
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Atomkerne, Uran, Elemente
Wissenschaft

Der Ursprung der schweren Elemente

Bei der Entstehung von Uran und Thorium sind neutronenreiche Atomkerne zentral. Eine neue Methode gibt Aufschluss über diesen Prozess – und fand schon ein neues Uran-Isotop. von DIRK EIDEMÜLLER Schon seit Jahrtausenden grübeln Menschen über die Natur und den Ursprung der Materie. Diese alte philosophische Frage hat sich im Lauf...

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