Lexikon

gesetzlicher Güterstand

im deutschen ehelichen Güterrecht Regelung der Vermögensverhältnisse der Ehegatten, sofern keine abweichende Bestimmung durch Ehevertrag vorliegt; nach dem ab 1. 7. 1958 in der Bundesrepublik Deutschland geltenden sog. Gleichberechtigungsgesetz die Zugewinngemeinschaft, bei deren vertraglichem Ausschluss die Gütertrennung oder die allgemeine Gütergemeinschaft.
In
Österreich
gilt der Grundsatz der Gütertrennung; Gütergemeinschaft der Ehegatten kann jedoch vereinbart werden (§ 1233 ABGB). In der
Schweiz
ist gesetzlicher Güterstand seit 1988 die Errungenschaftsbeteiligung, doch können auch Gütertrennung und Gütergemeinschaft vereinbart werden.
Meersalz in den Salines d’Es Trenc auf Mallorca. Die Salzgewinnungsanlage ist in ein Naturschutzgebiet integriert.
Wissenschaft

Das Salz des Meeres

Meer und Salz gehören untrennbar zusammen – zumindest als Begriffe. Doch die Natur und der Mensch fanden Wege, das „weiße Gold“ vom Wasser zu trennen. Von ROLF HEßBRÜGGE Hallstatt im Salzkammergut: Die österreichische Postkarten-Idylle lockt bis zu einer Million Touristen pro Jahr hierher, vor allem aus Fernost. Neben den...

Das Wort „Plankton“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „das Umherirrende, Umhergetriebene“.
Wissenschaft

Herrscher der Meere

Im Meer sind die Kleinsten die Größten. Die Grundlage allen Lebens im Meer ist das Plankton. Und der König der Meerestiere ist nicht der Weiße Hai. Von TIM SCHRÖDER Wer an Land als Tier dominiert, ist meist größer, schneller oder stärker. Im Meer ist das anders. Der wahre Herrscher der Ozeane ist das Phytoplankton – […]

...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon