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gesetzlicher Güterstand

im deutschen ehelichen Güterrecht Regelung der Vermögensverhältnisse der Ehegatten, sofern keine abweichende Bestimmung durch Ehevertrag vorliegt; nach dem ab 1. 7. 1958 in der Bundesrepublik Deutschland geltenden sog. Gleichberechtigungsgesetz die Zugewinngemeinschaft, bei deren vertraglichem Ausschluss die Gütertrennung oder die allgemeine Gütergemeinschaft.
In
Österreich
gilt der Grundsatz der Gütertrennung; Gütergemeinschaft der Ehegatten kann jedoch vereinbart werden (§ 1233 ABGB). In der
Schweiz
ist gesetzlicher Güterstand seit 1988 die Errungenschaftsbeteiligung, doch können auch Gütertrennung und Gütergemeinschaft vereinbart werden.

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