Lexikon

gesetzlicher Güterstand

im deutschen ehelichen Güterrecht Regelung der Vermögensverhältnisse der Ehegatten, sofern keine abweichende Bestimmung durch Ehevertrag vorliegt; nach dem ab 1. 7. 1958 in der Bundesrepublik Deutschland geltenden sog. Gleichberechtigungsgesetz die Zugewinngemeinschaft, bei deren vertraglichem Ausschluss die Gütertrennung oder die allgemeine Gütergemeinschaft.
In
Österreich
gilt der Grundsatz der Gütertrennung; Gütergemeinschaft der Ehegatten kann jedoch vereinbart werden (§ 1233 ABGB). In der
Schweiz
ist gesetzlicher Güterstand seit 1988 die Errungenschaftsbeteiligung, doch können auch Gütertrennung und Gütergemeinschaft vereinbart werden.
Molekülmodell mit orange, weiß, blau und grauen Kugeln, die Atome in einer chemischen Verbindung darstellen.
Wissenschaft

Freund und Feind

Zucker ist als Energiequelle nicht nur lebensnotwendig, er kann im Übermaß auch krank machen. Welche Wege nehmen Zuckermoleküle beim Stoffwechsel in unserem Körper? von CAROLIN SAGE Im Jahr 2005 klagte der damals 48-jährige Hans Josef Brinkmann vor dem Landgericht Essen gegen den Konzern Coca-Cola. Er hatte nach eigenen Angaben...

Frau, Balance, Yoga
Wissenschaft

Die Rolle der Faszien

Lange waren die zum Bindegewebe gehörenden Faszien in Deutschland nur in der Alternativmedizin ein Thema. Anders als im anglo-amerikanischen Raum, blieb die hiesige Schulmedizin distanziert. Doch das hat sich geändert – durch neue profunde Studien. von ROLF HEßBRÜGGE Für Medizinstudenten im Präparierkurs waren Faszien früher nur...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon