Lexikon

Eisenbahnschienen

besonders geformte Eisenschienen; die Schiene gliedert sich in Kopf, Steg und Fuß. Eisenbahnschienen nehmen die Radlasten auf und übertragen sie auf die Schwellen, ferner führen sie die Räder der Fahrzeuge. Die Regellängen der Eisenbahnschienen sind 30, 45 und 60 m. Schienen über 60 m werden geschweißte Langschienen genannt.

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