Lexikon

Erfrierung

Congelatio
Schädigung des Körpers oder einzelner Körperteile durch Kälte. Allgemeine Erfrierung (Unterkühlung) ist Folge einer zu großen Abgabe von Körperwärme, ohne dass Ersatz geschaffen wird. Sinkt die Körpertemperatur unter ca. 27 °C, tritt der Tod ein. Die allgemeine Erfrierung kündigt sich durch Schlafsucht an, führt zu Bewusstlosigkeit und Kreislauf- und Atemstillstand. Behandlung durch Wärmezufuhr und Stützung von Herz und Kreislauf. Örtliche Erfrierungen sind in drei Grade unterteilt: Sie beginnen mit Blässe, Abkühlung u. Gefühllosigkeit des betreffenden Gewebes (1. Grad), dann folgen Schwellung und Blasenbildung (2. Grad) und schließlich nekrotische Gewebsschädigung (Kältebrand, 3. Grad). Bei Erfrierungen 1. und 2. Grades kann es gelingen, den normalen Kreislauf wiederherzustellen und die Erfrierung auszuheilen; Erfrierungen 3. Grades heilen nur unter Narbenbildung ab, u. U. muss das befallene Glied jedoch amputiert werden. Die Therapie bei einer Erfrierung besteht in jedem Fall in langsamem Erwärmen.
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