Lexikon

Ermessen

freies Ermessen; arbiträres Ermessen; diskretionäres Ermessen
im Verwaltungs- und Prozessrecht die rechtsbindungsfreie Wahrnehmung von Verwaltungs- und richterlichen Aufgaben nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, jedoch stets begrenzt durch das Willkürverbot. Das Ermessen ist zu unterscheiden von der Rechtsfindung und Rechtsanwendung durch einen Richter oder Verwaltungsbeamten aufgrund weit gefasster Gesetzesbestimmungen, die vielfach unscharf als richterliches Ermessen oder gebundenes Ermessen bezeichnet werden.
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Wissenschaft

Strom ohne Widerstand: Wann ist es so weit?

Strom aus der Leitung ist sehr praktisch. Aber leider kommt nicht aller Strom, der im Kraftwerk in die Leitung eingespeist wird, auch bei uns an. Selbst die besten Kabel haben einen elektrischen Widerstand, sodass beim Transport des Stroms Energie verloren geht – die meiste davon in Form von Wärme. Das jedoch könnte sich bald...

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Wissenschaft

Schwamm drüber

Mikroorganismen waren lange Zeit nicht sehr beliebt bei uns Menschen – und das teilweise zurecht. Denn jahrtausendelang haben sie uns nichtmal gefragt, ob wir durch die von ihnen ausgelösten Infektionskrankheiten sterben möchten. Teilweise verteufeln wir sie aber zu Unrecht, weil wir ohne sie schnell auch einmal verhungert wären...

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