Lexikon
Ermessen
freies Ermessen; arbiträres Ermessen; diskretionäres Ermessenim Verwaltungs- und Prozessrecht die rechtsbindungsfreie Wahrnehmung von Verwaltungs- und richterlichen Aufgaben nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, jedoch stets begrenzt durch das Willkürverbot. Das Ermessen ist zu unterscheiden von der Rechtsfindung und Rechtsanwendung durch einen Richter oder Verwaltungsbeamten aufgrund weit gefasster Gesetzesbestimmungen, die vielfach unscharf als richterliches Ermessen oder gebundenes Ermessen bezeichnet werden.
Wissenschaft
Gutes Bauchgefühl
Der Darm ist das bedeutsamste Immunorgan des Körpers. Und steht in enger Verbindung zum Gehirn. Er ist deshalb maßgeblich an unserem Wohlbefinden beteiligt. von JÜRGEN BRATER Beim Stichwort Darm denkt man automatisch zuerst an die üblicherweise als Verdauung bezeichnete Nahrungsverwertung, also an die enzymatische Aufspaltung...
Wissenschaft
Einzelgänger-Planeten auf der Spur
Sie besitzen planetenähnliche Masse, sind aber nicht an einen Stern gebunden: Das Webb-Teleskop hat sechs neue „Rogue”-Planeten in einem galaktischen Nebel aufgespürt, die Hinweise auf mögliche Bildungsprozesse dieser mysteriösen Einzelgänger-Planeten liefern. Es zeichnet sich demnach ab, dass Himmelskörper, die fünfmal größer...