Lexikon
Ermessen
freies Ermessen; arbiträres Ermessen; diskretionäres Ermessenim Verwaltungs- und Prozessrecht die rechtsbindungsfreie Wahrnehmung von Verwaltungs- und richterlichen Aufgaben nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, jedoch stets begrenzt durch das Willkürverbot. Das Ermessen ist zu unterscheiden von der Rechtsfindung und Rechtsanwendung durch einen Richter oder Verwaltungsbeamten aufgrund weit gefasster Gesetzesbestimmungen, die vielfach unscharf als richterliches Ermessen oder gebundenes Ermessen bezeichnet werden.
Wissenschaft
Tragbarer Sensor überwacht Flüssigkeitshaushalt
Damit unser Körper optimal funktioniert, braucht er ausreichend Flüssigkeit. Ein neues Gerät könnte uns künftig mitteilen, wann wir etwas trinken sollten. Der tragbare Sensor überwacht den Flüssigkeitshaushalt im Oberarm in Echtzeit und zeigt an, wenn der Körper dehydriert. Das könnte für normale Menschen im Alltag ebenso...
Wissenschaft
Wie der Klimawandel die Erdrotation verringert
24 Stunden braucht die Erde, um sich einmal um sich selbst zu drehen. Doch durch den Einfluss des Mondes und des Klimas verändert sich dieser Wert Jahr für Jahr um winzige Sekundenbruchteile. Eine Studie zeigt nun, wie sich der menschengemachte Klimawandel auf die Erdrotation auswirkt. Demnach sorgen das Abschmelzen der Pole und...