Lexikon
Europạ̈isches Währungssystem
Abkürzung EWS, 1979 in Kraft getretenes Währungssystem der Europäischen Union mit dem Ziel einer stabilen Währungszone in Europa; Nachfolgeinstitution des europäischen Wechselkursverbundes („Währungsschlange“). Dem EWS gehörten alle EU-Staaten außer Griechenland, Finnland und Schweden an. Italien und Großbritannien waren zeitweilig ausgeschieden. Bezugsgröße des EWS war die Europäische Währungseinheit (European Currency Unit). Im Maastrichter Vertrag (Vertrag über die europäische Union) beschlossen 1993 die Mitgliedstaaten der EU die Europäische Wirtschaft- und Währungsunion mit der einheitlichen europäischen Währung Euro. Mit Inkrafttreten der dritten Stufe dieser Währungsunion und der Einführung des Euros am 1. 1. 1999 wurde das EWS außer Kraft gesetzt und durch EWS II ersetzt. Staaten, in denen der Euro eingeführt wurde, sind: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern. EWS II regelt die Beziehungen zwischen Euro und den nicht der Währungsunion beigetretenen EU-Währungen (Großbritannien, Dänemark, Schweden sowie den meisten der EU-Beitrittsstaaten 2004 und 2007).
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