Lexikon

Franchise

[
frãˈʃi:zə; die; französisch
]
der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers vor allem in der Transportversicherung. Bei Integralfranchise tritt nach Überschreitung des Selbstbehalts die volle Haftung des Versicherers für den gesamten Schaden ein. Bis zu dieser Höhe hat der Versicherte den Schaden selbst zu tragen. Bei Abzugsfranchise trägt der Versicherungsnehmer den vereinbarten Selbstbehalt eines jeden Schadens.
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