Lexikon
Generạlstab
Organisation, die dem Feldherrn bei der Bewältigung seiner Führungsaufgaben, besonders der Operationen im Krieg, Hilfe leistet; hervorgegangen aus den Hilfsoffizieren des Feldherrn, die sich besondere Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen mussten. Im 19. Jahrhundert wurde der preußische (danach der deutsche) Generalstab für die verschiedenen nationalen Armeen das richtungweisende Vorbild. Ihn prägten vor allem G. von Scharnhorst, A. von Gneisenau und H. von Moltke. Der Generalstab bestand aus dem Großen Generalstab, der zentrale Aufgaben wahrnahm, und dem Truppen-Generalstab, den die Generalstabsoffiziere der hohen Stäbe von der Division aufwärts bildeten. Die Stäbe vom Generalkommando aufwärts hatten einen Chef des Generalstabs, der für die Entschlüsse des Befehlshabers mitverantwortlich war. Die Weimarer Republik durfte aufgrund des Versailler Vertrags keinen Generalstab unterhalten. Im 2. Weltkrieg gab es seit 1940 neben dem Generalstab des Heeres den Wehrmachtführungsstab; dieser war seit 1941 für die Kriegsschauplätze außerhalb der Ostfront zuständig.
In der Bundeswehr ist ein Generalstab nicht wieder eingerichtet worden. Die höheren Stäbe von der Brigade an aufwärts gliedern sich aber noch in Generalstabsabteilungen, beim Heer: G 1 Personalwesen, innere Führung; G 2 militärische Sicherheit, militärisches Nachrichtenwesen; G 3 Ausbildung, Organisation, Führung; G 4 Logistik; G 5 zivil-militärische Zusammenarbeit; G 6 Informationsübertragung, -verarbeitung und -sicherheit; in höheren Kommandobehörden der NATO/US-Streitkräfte auch G 7 und G 8 für langfristige Planungen etc.; bei der Luftwaffe und Marine entsprechend A 1, A 2 ..., und Spezialstabsabteilungen (für bestimmte Gebiete, z. B. Artillerie-, Fernmelde-, Pionierwesen), die gemeinsam vom Divisionsstab an aufwärts einem Chef des Stabes unterstehen. An der Spitze der Generalstabsabteilungen stehen Offiziere im Generalstabsdienst im Dienstgrad Oberst.
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