Lexikon

innerdeutscher Zahlungsverkehr

bis 1990 der Zahlungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, wurde nur über zentrale Verrechnungskonten bei der Deutschen Bundesbank und der Staatsbank der DDR abgewickelt. Solange gegenseitig aufrechenbare Beträge vorhanden waren, wurden diese verrechnet; die Konten wurden in Verrechnungseinheiten (1 VE = 1 DM) geführt. Salden wurden durch Lieferantenkredite der beteiligten Unternehmen oder durch zinslose Überziehungskredite („Swing“) der Zentralbanken ausgeglichen, deren Höhe zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ausgehandelt wurde.
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