Lexikon

Jury d'appel

[
ʒyˈri: daˈpɛl; frz.
]
bei internationalen Wettkämpfen (Olymp. Spiele, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften u. Ä.) eingesetztes oberstes Kampfgericht, das als Berufungsinstanz über Entscheidungen der Jury eingesetzt bzw. bei umstrittenen sportl. Ergebnissen angerufen wird.
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