Lexikon
Kenia
Staat und Politik
Gemäß der am 4. 8. 2010 in einem Referendum bestätigten und am 27. 8. 2010 verkündeten Verfassung ist Kenia eine Republik mit Mehrparteiensystem. Staatsoberhaupt und Regierungschef ist der für maximal zwei Amtszeiten von fünf Jahren direkt gewählte Präsident. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates. Gemeinsam mit dem stellvertretenden Präsidenten und den Ministern übt er die Exekutivgewalt aus. Die Legislative, das Zweikammerparlament besteht nach diesen Wahlen aus Nationalversammlung und Senat (bis dahin bildet die 2007 gewählte Nationalversammlung mit 224 Abgeordneten die Legislative). Die Nationalversammlung besteht aus 290 gewählten Abgeordneten, zusätzlich 47 weiblichen gewählten Abgeordneten, 12 ernannten Abgeordneten sowie dem Parlamentspräsidenten (Speaker). Der Senat als Vertretungsorgan der Provinzen hat 68 Mitglieder, davon mindestens 16 weibliche Mitglieder. Die Legislaturperiode für beide Kammern beträgt fünf Jahre. Wichtige politische Kräfte sind das Bündnis Nationale Allianz (The National Alliance, TNA) sowie die Gruppierung Orange Demokratische Bewegung (Orange Democratic Movement, ODM). Die ehemalige Einheitspartei Afrikanische Nationalunion Kenias (Kenya African National Union, KANU) hat an Bedeutung verloren. Das Rechtswesen orientiert sich am britischen Vorbild. Es gibt ein mehrstufiges Gerichtswesen mit dem Obersten Gerichtshof (Supreme Court) an der Spitze.
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