Lexikon
Lager
Technik
Bauwesen
im Brückenbau und Stahlbau das Auflager, ein Bauteil, das die am Auflagerpunkt wirkenden Lasten (Kräfte, Momente) des Tragwerks auf den Unterbau (Pfeiler, Widerlager) überträgt. Eines der Lager ist bei Brücken immer fest; es hat die Aufgabe, außer den lotrechten Kräften auch die in Richtung der Brückenachse wirkenden horizontalen Kräfte aufzunehmen. Die Berührungsfläche zwischen dem Ober- und Unterteil eines festen Lagers wird möglichst klein ausgebildet (Punktlager), damit die Kippbewegungen des Tragwerks, die infolge Verwindung u. Ä. eintreten, zwängungsfrei aufgenommen werden (Kipplager). Alle übrigen Lager sind in der Längsrichtung des Tragwerks beweglich und werden als Rollen-, Walzen- oder Stelzenlager ausgebildet. Bei breiten Brücken werden die Lager auf der einen Seite des Tragwerks auch nach der Seite hin beweglich gemacht. Bogenbrücken, Rahmenbrücken und die Einhängträger der Gerberbalken erhalten Gelenke anstatt der Lager.
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