Lexikon
Landwehr
Landeswehr1. allgemein ein bewaffnetes Aufgebot zum Schutz des Landes bei der Abwehr des Feindes. – 2. Wehrorganisation; stand neben den aktiven Truppen und der Reserve, umfasste die Wehrpflichtigen bis zum 39. bzw. (nach dem deutschen Wehrgesetz von 1935) vom 35. bis zum 45. Lebensjahr. In Österreich seit 1805, in Preußen seit 1807, im Deutschen Reich 1871–1918 und 1935–1945.
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