Lexikon

Heeres- und Verfassungskonflikt

der Streit zwischen Regierung u. Abgeordnetenhaus in Preußen 1861 1866. König Wilhelm I. u. Kriegs-Min. A. von Roon wollten eine notwendige Modernisierung des Heeres Einführung einer dreijährigen Dienstpflicht u. Auflösung der seit der Scharnhorst-Boyen'schen Heeresreform von 1814 bestehenden bürgerl. u. volkstüml. Landwehr benutzen, um das preuß. Wehrpflichtigenheer zu einem Machtmittel in der Hand des Monarchen zu machen. Das von der Fortschrittspartei beherrschte Abgeordnetenhaus widersetzte sich dieser Absicht u. verweigerte die Verabschiedung eines Budgets. Wilhelm beendete die „Neue Ära“ u. berief ein „Konfliktministerium“ unter Bismarck. Dieser regierte budgetlos u. vollzog die Heeresreform. Bismarcks außenpolit. Erfolge, insbes. im Dt. Krieg 1866, ebneten ihm den Weg zum Indemnitätsgesetz, mit dem die Staatsausgaben nachträglich gebilligt wurden. Der Ausgang des Konflikts prägte maßgeblich das Verhältnis zwischen polit. u. militär. Führung sowie die Heeresstruktur im Dt. Reich u. schwächte die Position des liberalen Bürgertums, obwohl Bismarck die konstitutionelle Regierungsform letztlich nicht in Frage stellte.
A. Hess, Das Parlament, das Bismarck widerstrebte. 1964. H. A. Winkler, Preuß. Liberalismus u. dt. Nationalstaat. 1964.
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