Lexikon

Milịz

Militär
eine Form der Wehrorganisation, bei der 1. entweder die gesamte militärische Ausbildung durch eine geringe Zahl von Kaderformationen erfolgt (z. B. Schweiz, Schweizer Armee), so dass das stehende Heer nur aus diesen und den jeweils kurzfristig Dienenden besteht, oder 2. die Miliz als militärische Organisation neben dem stehenden Heer (z. B. National Guard der USA). Schließlich kann die Miliz 3. auch eine spontane Gründung beim Herannahen des Feindes in der Form von Volkswehren u. Ä. sein.
Die rechtliche Stellung der Miliz richtet sich danach, ob sie bereits im Frieden als Teil der bewaffneten Streitkräfte gilt (so in der Regel in den Fällen 1 und 2) oder zu Kriegsbeginn dem Inhaber des militärischen Oberbefehls unterstellt wird. Dies kann auch für den Fall 3 zutreffen. Die Angehörigen der Miliz haben Anspruch auf Behandlung als Kriegsgefangene und sind in jeder Hinsicht legale Kämpfer im Sinne des Kriegsrechts. Dies gilt nach Art. 1 HLKO (Haager Landkriegsordnung) ebenso für Freiwilligenkorps. Partisanen.
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