Lexikon
Milịz
Militär
eine Form der Wehrorganisation, bei der 1. entweder die gesamte militärische Ausbildung durch eine geringe Zahl von Kaderformationen erfolgt (z. B. Schweiz, Schweizer Armee), so dass das stehende Heer nur aus diesen und den jeweils kurzfristig Dienenden besteht, oder 2. die Miliz als militärische Organisation neben dem stehenden Heer (z. B. National Guard der USA). Schließlich kann die Miliz 3. auch eine spontane Gründung beim Herannahen des Feindes in der Form von Volkswehren u. Ä. sein.
Die rechtliche Stellung der Miliz richtet sich danach, ob sie bereits im Frieden als Teil der bewaffneten Streitkräfte gilt (so in der Regel in den Fällen 1 und 2) oder zu Kriegsbeginn dem Inhaber des militärischen Oberbefehls unterstellt wird. Dies kann auch für den Fall 3 zutreffen. Die Angehörigen der Miliz haben Anspruch auf Behandlung als Kriegsgefangene und sind in jeder Hinsicht legale Kämpfer im Sinne des Kriegsrechts. Dies gilt nach Art. 1 HLKO (Haager Landkriegsordnung) ebenso für Freiwilligenkorps. Partisanen.
Wissenschaft
Die dunkle Seite des Mondes
Vor Milliarden Jahren stürzte ein Urplanet auf die erdabgewandte Seite unseres Trabanten. Er durchschlug die Kruste und schuf das gewaltige Südpol-Aitken-Becken. von THORSTEN DAMBECK Als 1973 die Langspielplatte „The Dark Side of the Moon“ die Hitparaden stürmte, ging es nicht um den Mond. Die Musiker von Pink Floyd hatten...
Wissenschaft
Goldgrube in der Schublade
Elektronik enthält kostbare Rohstoffe. Für die Industrie wären Altgeräte daher Schatzkisten. Doch viele Besitzer horten die Geräte ungenutzt zu Hause.
Der Beitrag Goldgrube in der Schublade erschien zuerst auf...