Lexikon
Legitimatiọn
Familienrecht
früher (bis 1998) die Begründung eines ehelichen Kindesverhältnisses in Form der Legitimation durch nachfolgende Ehe des nicht ehelichen Vaters mit der Kindesmutter, die für das Kind die volle Rechtsstellung des ehelichen Kindes auch gegenüber Verwandten und Verschwägerten seines Vaters erhielt; heute wird nicht mehr zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern unterschieden. In der Schweiz (Art. 28/259 ZGB) und in Österreich (§§ 161 ff. ABGB) ähnlich wie früher in Deutschland.
Wissenschaft
Fisch statt Kuh
Um die wachsende Weltbevölkerung satt zu bekommen, ist Fisch besser geeignet als Fleisch. Liefern könnten ihn Aquakulturen, deren Produktion in den letzten 50 Jahren global von 2 Millionen auf über 80 Millionen Tonnen gestiegen ist. von HARTMUT NETZ Im Vergleich zur Haltung von Hühnern, Rindern oder Schweinen ist die Fischzucht...
Wissenschaft
»Stress verstärkt die Beschwerden«
Wie Menschen mit Reizdarm Erkenntnisse aus der Forschung berücksichtigen können, erklärt Facharzt Martin Storr. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Prof. Storr, wann spricht man von einem Reizdarm? Für die Diagnose Reizdarm-Syndrom sind drei Kriterien entscheidend: Es bestehen Beschwerden im Bauchraum. Diese Beschwerden...