Lexikon

Lohnnebenkosten

Geld- und Naturalleistungen der Arbeitgeber, die die Arbeitnehmer über die eigentlichen Löhne und Gehälter hinaus erhalten. Man unterscheidet zwischen gesetzlichen bzw. tariflichen Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung, Aufwendungen für bezahlte Urlaubs-, Feiertage, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Mutter-, Unfallschutz, Aufwendungen aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes u. a.) und zusätzlichen (freiwilligen) Lohnnebenkosten (zusätzlichen Pensionszahlungen, Werkswohnungen, Mietzuschüssen, Ausbildungsbeihilfen, Kantinenverpflegung, Erholungsheimen, Gesundheitsdienst u. a.).
Ios Nordpol
Wissenschaft

Die aktivste Welt im Sonnensystem

Extremer Vulkanismus und Erosionsprozesse auf dem Jupitermond Io – die Raumsonde Juno überrascht mit neuen Erkenntnissen. von THOMAS BÜHRKE Am 9. März 1979 machte die Astronomin Linda Morabito vom kalifornischen Jet Propulsion Laboratory der NASA eine aufsehenerregende Entdeckung: Auf einer der Aufnahmen, welche die Raumsonde...

Sasha Mendjan vom Institut für molekulare Biotechnologie in Wien gelang es, ein Herzorganoid zu züchten, das eine Herzkammer ausbildet und Flüssigkeit pumpt. ©Mendjan Lab/IMBA
Wissenschaft

Der simulierte Mensch

Obwohl Organoide nur ein paar Millimeter groß sind, lassen sich damit Krankheiten erforschen, Medikamente testen und Therapien verbessern.

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