Lexikon
Lohnnebenkosten
Geld- und Naturalleistungen der Arbeitgeber, die die Arbeitnehmer über die eigentlichen Löhne und Gehälter hinaus erhalten. Man unterscheidet zwischen gesetzlichen bzw. tariflichen Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung, Aufwendungen für bezahlte Urlaubs-, Feiertage, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Mutter-, Unfallschutz, Aufwendungen aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes u. a.) und zusätzlichen (freiwilligen) Lohnnebenkosten (zusätzlichen Pensionszahlungen, Werkswohnungen, Mietzuschüssen, Ausbildungsbeihilfen, Kantinenverpflegung, Erholungsheimen, Gesundheitsdienst u. a.).
Wissenschaft
Helium-Regen und ausgefranster Kern
Das Innere der Riesenplaneten im Sonnensystem ist äußerst exotisch, wie Daten von Raumsonden und Laborexperimenten zeigen. von THOMAS BÜHRKE Jupiter, Saturn, Uranus und Neptun sind die Riesen im äußeren Sonnensystem. Diese Gasplaneten besitzen 99,5 Prozent der Gesamtmasse aller Planeten. Im Inneren Jupiters fänden mehr als 1300...
Wissenschaft
Winziger Herzschrittmacher lässt sich per Spritze implantieren
Wer einen Herzschrittmacher benötigt, muss bislang eine Operation über sich ergehen lassen. Wird das Implantat nur vorübergehend benötigt, muss es zudem chirurgisch wieder entfernt werden. Nun haben Forschende eine mögliche Alternative entwickelt: Ihr Herzschrittmacher im Miniaturformat ist kleiner als ein Reiskorn, lässt sich...