Lexikon
Lohnnebenkosten
Geld- und Naturalleistungen der Arbeitgeber, die die Arbeitnehmer über die eigentlichen Löhne und Gehälter hinaus erhalten. Man unterscheidet zwischen gesetzlichen bzw. tariflichen Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung, Aufwendungen für bezahlte Urlaubs-, Feiertage, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Mutter-, Unfallschutz, Aufwendungen aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes u. a.) und zusätzlichen (freiwilligen) Lohnnebenkosten (zusätzlichen Pensionszahlungen, Werkswohnungen, Mietzuschüssen, Ausbildungsbeihilfen, Kantinenverpflegung, Erholungsheimen, Gesundheitsdienst u. a.).
Wissenschaft
Spurensicherung im Meer
Meerwasser enthält Spuren vom Erbgut seiner Bewohner. Biologen untersuchen diese eDNA, um mehr über die nasse Lebenswelt zu erfahren als mit herkömmlichen Methoden. von Tim Schröder Hvaldimir wurde schnell zum Star. Der Belugawal war im April 2019 im Hafen von Hammerfest im Norden Norwegens neben Fischerbooten aufgetaucht. Er war...
Wissenschaft
Wie viel ist genug?
Pestizide schaden Mensch und Natur. Trotzdem setzen Landwirte die Mittel zum Zwecke einer ertragreichen Ernte ein. von RAINER KURLEMANN Die meisten Landwirte haben ein gutes Verhältnis zur Natur. Trotzdem können sie sich nicht an allen Insekten erfreuen, die sie auf ihren Feldern und Pflanzen finden. Die Glasflügelzikade gehört...