Lexikon

Lohnnebenkosten

Geld- und Naturalleistungen der Arbeitgeber, die die Arbeitnehmer über die eigentlichen Löhne und Gehälter hinaus erhalten. Man unterscheidet zwischen gesetzlichen bzw. tariflichen Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung, Aufwendungen für bezahlte Urlaubs-, Feiertage, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Mutter-, Unfallschutz, Aufwendungen aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes u. a.) und zusätzlichen (freiwilligen) Lohnnebenkosten (zusätzlichen Pensionszahlungen, Werkswohnungen, Mietzuschüssen, Ausbildungsbeihilfen, Kantinenverpflegung, Erholungsheimen, Gesundheitsdienst u. a.).
Skizze eines Wasserhahns mit Wasserstrahl, blaue Wasserflecken im Hintergrund.
Wissenschaft

Wird KI die Physik revolutionieren?

Sam Altman, CEO des KI-Unternehmens OpenAI, schrieb kürzlich, dass wir dank der rasanten Fortschritte im Bereich der KI bis 2035 „von der Lösung der Hochenergiephysik in einem Jahr zum Beginn der Weltraumkolonisierung im nächsten Jahr übergehen könnten“ und wir mit KI irgendwann „jedes Problem in der Physik lösen werden“. Ich...

Phononen, Glasfaserband
Wissenschaft

Kalter Schall

Mit einer neuen Technik lassen sich Schallwellen in Glasfaserkabeln stark abkühlen – eine Zukunftsoption für die Quantentechnologie. von DIRK EIDEMÜLLER Es war eine riesige Überraschung, als mit den Forschungsarbeiten von Max Planck und Albert Einstein vor rund 120 Jahren klar wurde, dass Licht nicht nur einen Wellen-, sondern...

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