Lexikon
Lohnnebenkosten
Geld- und Naturalleistungen der Arbeitgeber, die die Arbeitnehmer über die eigentlichen Löhne und Gehälter hinaus erhalten. Man unterscheidet zwischen gesetzlichen bzw. tariflichen Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung, Aufwendungen für bezahlte Urlaubs-, Feiertage, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Mutter-, Unfallschutz, Aufwendungen aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes u. a.) und zusätzlichen (freiwilligen) Lohnnebenkosten (zusätzlichen Pensionszahlungen, Werkswohnungen, Mietzuschüssen, Ausbildungsbeihilfen, Kantinenverpflegung, Erholungsheimen, Gesundheitsdienst u. a.).
Wissenschaft
Als die Tage kürzer waren
In der Frühzeit der Erde verging ein Tag wesentlich schneller als heute, und der Mond kreiste näher um unseren Planeten. Nun ließ sich dies mithilfe von afrikanischen Sedimenten bis in die ferne Vergangenheit nachvollziehen. von THOMAS BÜHRKE Bei drei Apollo- und zwei Lunochod-Missionen wurden auf dem Mond Retroreflektoren...
Wissenschaft
Standheizung
Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal. Da man fürchterlich matt ist, wird das Leben zur Qual“, heißt es im Lied „Oben ohne“ des österreichischen Schlagersängers Reinhard Fendrich. Obwohl er darin vor allem über Barbusigkeit in Wiens Freibädern singen wollte, hat er damit auch eine präzise Beschreibung dessen geliefert, was...
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