Lexikon
Lohnnebenkosten
Geld- und Naturalleistungen der Arbeitgeber, die die Arbeitnehmer über die eigentlichen Löhne und Gehälter hinaus erhalten. Man unterscheidet zwischen gesetzlichen bzw. tariflichen Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung, Aufwendungen für bezahlte Urlaubs-, Feiertage, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Mutter-, Unfallschutz, Aufwendungen aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes u. a.) und zusätzlichen (freiwilligen) Lohnnebenkosten (zusätzlichen Pensionszahlungen, Werkswohnungen, Mietzuschüssen, Ausbildungsbeihilfen, Kantinenverpflegung, Erholungsheimen, Gesundheitsdienst u. a.).
Wissenschaft
Die aktivste Welt im Sonnensystem
Extremer Vulkanismus und Erosionsprozesse auf dem Jupitermond Io – die Raumsonde Juno überrascht mit neuen Erkenntnissen. von THOMAS BÜHRKE Am 9. März 1979 machte die Astronomin Linda Morabito vom kalifornischen Jet Propulsion Laboratory der NASA eine aufsehenerregende Entdeckung: Auf einer der Aufnahmen, welche die Raumsonde...
Wissenschaft
Der simulierte Mensch
Obwohl Organoide nur ein paar Millimeter groß sind, lassen sich damit Krankheiten erforschen, Medikamente testen und Therapien verbessern.
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