Lexikon
Lohnnebenkosten
Geld- und Naturalleistungen der Arbeitgeber, die die Arbeitnehmer über die eigentlichen Löhne und Gehälter hinaus erhalten. Man unterscheidet zwischen gesetzlichen bzw. tariflichen Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung, Aufwendungen für bezahlte Urlaubs-, Feiertage, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Mutter-, Unfallschutz, Aufwendungen aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes u. a.) und zusätzlichen (freiwilligen) Lohnnebenkosten (zusätzlichen Pensionszahlungen, Werkswohnungen, Mietzuschüssen, Ausbildungsbeihilfen, Kantinenverpflegung, Erholungsheimen, Gesundheitsdienst u. a.).
Wissenschaft
Mit Schwung in die Quantenwelt
Ein nanometerkleines Kügelchen schwingt mit äußerst geringer Dämpfung. Das eröffnet völlig neue Möglichkeiten, um die Quantenphysik zu testen. von DIRK EIDEMÜLLER Die Quantenmechanik ist voll von Eigentümlichkeiten. So sind Quantenobjekte Welle und Teilchen zugleich, sie können sich zu ein und derselben Zeit an mehreren Orten...
Wissenschaft
Gesunde gehen schneller
Was die Geschwindigkeit beim Gehen über unsere Gesundheit verrät, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wie schnell wir altern, hängt zum großen Teil von unseren Genen ab. Daneben haben aber auch unsere Ernährung sowie unser individueller Lebensstil einen maßgeblichen Einfluss auf den Alterungsprozess, wobei Art und Ausmaß der...
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