Lexikon

Meineid

vorsätzlich falsches Schwören vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle; strafbar (§§ 154, 155 StGB) regelmäßig mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr. In der Schweiz strafbar nach Art. 306 und 307 StGB (u. U. mit Zuchthaus). Österreich: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren (§ 288 Abs. 2 StGB). Eidesdelikt, Falscheid.
Phaenomenal_NEU.jpg
Wissenschaft

Die Leber altert nicht

Wieso die Leber ein Leben lang jung bleibt – und warum das wichtig ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Als eine internationale Forschergruppe Anfang 2022 das Alter verbrauchter menschlicher Zellen mittels eines modifizierten Verfahrens zur Radiokarbondatierung untersuchte, machten die Wissenschaftler eine erstaunliche Entdeckung...

Wissenschaft

Seide aus dem Labor

Die Modebranche trägt Mitverantwortung für den Klimawandel, die Umweltverschmutzung und Tierquälerei. Nun revolutionieren Bio-Ingenieure den Kleiderschrank. von ROMAN GOERGEN Der US-Amerikaner Dan Widmaier nennt sich selbst gern einen „Nerd“ oder „Geek“. Diese Worte sind nur schwer mit einem einzigen Begriff ins Deutsche zu...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon