Lexikon

Meineid

vorsätzlich falsches Schwören vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle; strafbar (§§ 154, 155 StGB) regelmäßig mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr. In der Schweiz strafbar nach Art. 306 und 307 StGB (u. U. mit Zuchthaus). Österreich: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren (§ 288 Abs. 2 StGB). Eidesdelikt, Falscheid.
Wasserstoff
Wissenschaft

Ein Stoff zum Staunen

Viele Eigenschaften des Wassers sind nicht grundlegend verstanden. Dabei spielen sie für das Leben auf der Erde eine entscheidende Rolle. Wissenschaftler sind dabei, die Geheimnisse endlich zu lüften. von JAN BERNDORFF Der 13-jährige Erasto Mpemba war etwas spät dran an jenem Schultag im Jahr 1963. Im Fach Naturwissenschaften an...

Quantencomputer
Wissenschaft

Es riecht nach Revolution

Neue Techniken auf Basis bizarrer Quantenphänomene sollen für Wissenschaft und Wirtschaft ganz neue Möglichkeiten eröffnen. von RALF BUTSCHER Rechts oder links? Voll oder leer? Tot oder lebendig? Der Alltag ist geprägt von einer Welt, in der sich auf solche Fragen eine eindeutige Antwort geben lässt. Doch gleichzeitig existiert...

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