Lexikon

Meineid

vorsätzlich falsches Schwören vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle; strafbar (§§ 154, 155 StGB) regelmäßig mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr. In der Schweiz strafbar nach Art. 306 und 307 StGB (u. U. mit Zuchthaus). Österreich: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren (§ 288 Abs. 2 StGB). Eidesdelikt, Falscheid.
Wissenschaft

Wie alt sind die Sterne?

Die stellare Datierung ist schwierig und oft mit großen Unsicherheiten behaftet. Die Gyrochronologie hilft nun bei isolierten Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Das Gewimmel im Sternenhimmel besteht aus ganz unterschiedlichen Gestirnen: von den kühlen Roten Zwergen, die viele Dutzend Milliarden Jahre brennen, bis zu den heißen Blauen...

Stickstoffdioxid, Feinstaub, Luft, Lunge
Wissenschaft

Kleine Teilchen mit großer Wirkung

Mit dem Atem gelangt nicht nur lebenswichtiger Sauerstoff in den Körper: Stickstoffdioxid und Feinstaub gefährden Lunge, Herz und Gehirn. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Täglich atmet ein Erwachsener mindestens 10.000 Liter Luft ein und wieder aus, nimmt dabei Sauerstoff auf und gibt Kohlendioxid ab. Nichts im Körper funktioniert...

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