Lexikon
Meineid
vorsätzlich falsches Schwören vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle; strafbar (§§ 154, 155 StGB) regelmäßig mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr. – In der Schweiz strafbar nach Art. 306 und 307 StGB (u. U. mit Zuchthaus). – Österreich: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren (§ 288 Abs. 2 StGB). Eidesdelikt, Falscheid.
Wissenschaft
Erster Schritt zur Impfung gegen HIV?
Trotz jahrzehntelanger Forschung gibt es bislang noch keinen Impfstoff gegen das humane Immundefizienz-Virus HIV. Nun haben vier Forschungsteams unabhängig voneinander an Rhesusaffen und Mäusen erste Erfolge auf dem Weg der Impfstoffentwicklung erzielt. Mit Hilfe einer Technik namens Keimbahn-Targeting griffen sie in die Reifung...
Wissenschaft
Geisterbilder am Himmel
Vexierspiele der Schwerkraft – von ultradichten Sternruinen bis zu gigantischen Galaxienhaufen. von RÜDIGER VAAS Täuschungen kommen vom Himmel, Irrtümer von uns selbst“, notierte der französische Aphoristiker und Essayist Joseph Joubert einmal. Damals, vor mehr als zwei Jahrhunderten, konnte er noch nichts vom Gravitationslinsen-...
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