Lexikon

Meineid

vorsätzlich falsches Schwören vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle; strafbar (§§ 154, 155 StGB) regelmäßig mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr. In der Schweiz strafbar nach Art. 306 und 307 StGB (u. U. mit Zuchthaus). Österreich: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren (§ 288 Abs. 2 StGB). Eidesdelikt, Falscheid.
Dunkel, Wald
Wissenschaft

Reisen zu Dunklen Orten

Immer mehr Menschen besuchen Schauplätze von Kriegen, Völkermorden oder Naturkatastrophen. Die Gründe für diesen „Dunklen Tourismus“ sind vielschichtig. von MANUELA RASSAUS Die verseuchte Ruine der Nuklearkatastrophe von Fukushima, das Haus des „Hollywood-Mörders“ Charles Manson, die Killing Fields von Kambodscha – düstere...

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Wissenschaft

Klimaneutral mit Zecken

Zecken sind nicht sehr beliebt. Sie trinken unser Blut, können dabei Krankheiten übertragen, und wenn man sie entfernen will, weiß man immer nicht, in welche Richtung man die Pinzette drehen muss. Und hätte man auf die Zecke vorher noch draufspucken oder Nagellackentferner auftragen sollen? Oder doch lieber Öl? Und wenn ja,...

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