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Pfalzgraf

in merowingischer Zeit ein Hofbeamter zur Verwaltung und Rechtspflege in der königlichen Pfalz, der auch über Verhandlungen im Königsgericht an den König berichtete; unter den Karolingern vor allem Vertreter des Königs im Gericht. Im 9. und 10. Jahrhundert wurden die Pfalzgrafen Landespfalzgrafen, besonders zur Beaufsichtigung des Königsguts. Der Titel verschwand in Deutschland bis auf den Pfalzgrafen bei Rhein.
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