Lexikon
Jụ̈lich
ehemaliges Herzogtum, geht auf das römische Iuliacum (1. Jahrhundert n. Chr.) zurück; wird begrenzt von den Territorien Köln, Geldern, Limburg und Luxemburg; um 1100 Grafschaft, kam 1207 an Wilhelm III. († 1219) aus dem freiherrlichen Geschlecht der Hengebacher. 1336 erlangte Wilhelm V. (I.) († 1361) die Markgrafen- und 1357 von Kaiser Karl IV. die Herzogswürde. Sein Sohn Gerhard I. († 1360) erwarb Ravensberg und Berg hinzu. Nach Aussterben des Hauses Jülich im Mannesstamm (1511) kamen die Länder durch Heirat an Herzog Johann III. († 1539) von Kleve-Mark-Ravenstein, der die Reformation eindringen ließ. Im 17. Jahrhundert geriet das Herzogtum in Religionsstreitigkeiten und in den Machtbereich der Spanischen Niederlande (Herzog Alba u. a.).
Im Jülich-Kleveschen Erbfolgekrieg (1609–1614) machten Brandenburg, Pfalz-Neuburg und Sachsen aus verwandtschaftlichen Gründen Ansprüche geltend. Im Vertrag von Xanten (1614) wurden unter Vorbehalt Pfalz-Neuburg Jülich und Berg, Brandenburg Kleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein zugesprochen; endgültig bestätigt durch den Teilungsvertrag von 1666 (zwischen Friedrich Wilhelm, dem Großen Kurfürsten, und dem Pfalzgrafen Philipp Wilhelm) unter Einräumung der wechselseitigen Erbfolge beim Aussterben der Häuser im Mannesstamm. Friedrich II. (der Große) von Preußen versuchte 1740, Berg zu erwerben, verzichtete jedoch 1742 im Frieden zu Breslau zugunsten Karl Theodors von Pfalz-Sulzbach († 1799) endgültig auf seine Ansprüche. Jülich wurde im 1. Koalitionskrieg 1794 durch Frankreich besetzt, im Frieden von Lunéville 1801 abgetreten, auf dem Wiener Kongress 1815 aber (bis auf einige kleine Gebiete, die an die Niederlande fielen) Preußen zugesprochen und der Rheinprovinz eingeordnet.
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