Lexikon
Rennwagen
im weiteren Sinne alle für Geschwindigkeitswettbewerbe oder Zuverlässigkeitsprüfungen gebauten Fahrzeuge. Für den internationalen Automobilsport werden die Fahrzeuge je nach Leistung, Bauart und Produktionsstückzahlen in Kategorien und Gruppen eingeteilt.
Die Kategorie I umfasst Fahrzeuge, die serienmäßig, in bestimmter Stückzahl und innerhalb eines festgelegten Zeitraumes gefertigt wurden sowie untereinander identisch und für den Verkauf an Privatkunden bestimmt sind. Diese Wagen müssen durch den Internationalen Automobil-Verband (FIA), Paris, homologiert werden, d. h., es bedarf einer offiziellen Bestätigung der FIA, dass ein bestimmtes Fahrzeugmodell in ausreichender Serienstückzahl hergestellt worden ist, um in eine bestimmte Gruppe, z. B. N (Produktionswagen) oder A (Tourenwagen), eingestuft werden zu können.
Die Rennwagen (im engeren Sinne) der Kategorie II sind ausschließlich zu Wettbewerbszwecken einzeln gebaute Fahrzeuge und so ausgelegt, dass sie für Wettbewerbe auf Hochgeschwindigkeitsrennstrecken geeignet sind. Sie sind nochmals unterteilt in Formel-Rennwagen und Formelfreie Rennwagen
Die für den internationalen Autorennsport wichtigste Gruppe ist die Formel 1 (Internationale Formel-Rennwagen). Für diese gelten u. a. folgende Bestimmungen: Vier-Takt-Hubkolbenmotoren ohne Aufladung mit maximal 2400 cm3 Hubraum und höchstens 8 Zylindern.
Für alle Formel-Rennwagen gibt es in den Richtlinien der FIA und des DMSB weitere ausführliche Bestimmungen in Bezug auf den Bau, die Sicherheit und Ausstattung der Fahrzeuge.
Die Automobilweltmeisterschaft für Fahrer wird in der Formel 1, die Rallyewelt- und Europameisterschaften werden mit Fahrzeugen der Gruppen A und N ausgetragen. Automobilsport, Rallye.
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