Lexikon
Rentenversicherung
Die Altersrente
Altersrente wird grundsätzlich nach Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt, wenn die Wartezeit (60 Monate) erfüllt ist. Bisher galten folgende Bestimmungen: Altersrente erhält auf Antrag der Versicherte, der das 63. Lebensjahr vollendet hat (oder der das 60. Lebensjahr vollendet hat, wenn er Schwerbehinderter, berufs- oder erwerbsunfähig ist), wenn die Wartezeit (35 Jahre) erfüllt ist. Altersrente erhält auf Antrag der Versicherte, der das 60. Lebensjahr vollendet, die Wartezeit (15 Jahre) erfüllt hat und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens 52 Wochen innerhalb der letzten eineinhalb Jahre arbeitslos ist. Altersrente erhält auf Antrag auch die Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit (15 Jahre) erfüllt hat, wenn sie nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Pflichtbeitragszeiten nachweisen kann. Nach dem Rentenreformgesetz 1992 ist die stufenweise Anhebung und Flexibilisierung der Altersgrenzen von 60 und 63 Jahren neu geregelt (seit 2001). Für Arbeitslose und Frauen wird die Regelaltersgrenze von 65 Jahren 2012, für langjährig versicherte Männer wurde sie 2006 erreicht.
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