Lexikon

Rentenversicherung

Träger der Rentenversicherung

Bis 30. 9. 2005 waren die Landesversicherungsanstalten für die Versicherten (Arbeiter und Handwerker) der Arbeiterrentenversicherung, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) für die Versicherten der Angestelltenversicherung sowie die Bundesknappschaft für versicherte Bergleute der Knappschaftsversicherung (Knappschaft) zuständig. Seit 1. 10. 2005 ist die Deutsche Rentenversicherung an die Stelle der bisherigen drei Zweige der Rentenversicherung getreten. Bundesträger ist jeweils die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Für die bisherigen 22 Landesversicherungsanstalten gibt es heute 16 Regionalträger. Der Name der Regionalträger setzt sich zusammen aus der Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ und einem Zusatz für die jeweilige regionale Zuständigkeit (z. B. Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg). Für die schon Versicherten bedeutete dies, dass kein Zuständigkeitswechsel aufgrund der neuen Trägerschaft stattfinden sollte. Versicherte, an die ab 1. 1. 2005 erstmals eine Versicherungsnummer vergeben wird, werden seitdem nach folgender Quotierung aufgeteilt: 55% Regionalversicherungsträger, 40% Deutsche Rentenversicherung Bund, 5% Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
  1. Einleitung
  2. Die Altersrente
  3. Vorzeitige Altersrenten
  4. Rente mit 67 Jahren
  5. Steuerliche Behandlung von Altersrenten
  6. Träger der Rentenversicherung
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