Lexikon
Rentenversicherung
Steuerliche Behandlung von Altersrenten
Altersrente ist grundsätzlich einkommen- und lohnsteuerpflichtig. Dies galt bis 2005 nur für den sog. Ertragsteil der Altersrente, der mit Eintritt in die Regelaltersrente etwa 25% betrug und mit zunehmendem Alter abnahm. Ab 2005 steigt nach dem Alterseinkünftegesetz vom 5. 5. 2004 für alle Bestands- und Neurenten der zu besteuernde Anteil der Rente von 50% ständig an. Ab 2040 ist dann die gesamte Rente steuerpflichtig und der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften abgeschlossen. Zusätzliche Einkünfte wie Betriebsrenten oder Mieteinnahmen sind in die Besteuerung einbezogen. Im Gegenzug werden die während der Erwerbsphase in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge stufenweise von der Einkommensteuer freigestellt.
- Einleitung
- Die Altersrente
- Vorzeitige Altersrenten
- Rente mit 67 Jahren
- Steuerliche Behandlung von Altersrenten
- Träger der Rentenversicherung
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