Lexikon

Rentenversicherung

Rente mit 67 Jahren

Vor dem Hintergrund einer niedrigen Geburtenrate sowie einer steigenden Lebenserwartung brachte Ende 2006 die Regierungskoalition mit einem Kabinettsbeschluss die Rente mit 67 auf den Gesetzesweg. Danach soll die Regelaltersgrenze ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht werden. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung zunächst in Ein-Monats-Schritten, ab 2024 in Zwei-Monats-Schritten pro Jahrgang. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
  1. Einleitung
  2. Die Altersrente
  3. Vorzeitige Altersrenten
  4. Rente mit 67 Jahren
  5. Steuerliche Behandlung von Altersrenten
  6. Träger der Rentenversicherung
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