Lexikon
Revisiọn
Verfassungsrecht
Teil- oder Totaländerung der Verfassungsurkunde (formelle Verfassungsänderung). Die modernen Verfassungsurkunden lassen Änderungen meist mit qualifizierter Mehrheit im Parlament und/oder mit nachfolgender plebiszitärer Entscheidung zu (Bundesrepublik Deutschland: nur gesetzgebende Körperschaften, und zwar jeweils mit 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat, Art. 79 GG). Dabei hat sich nach dem Vorbild Frankreichs eingebürgert, die Wahl der Staatsform oder andere Entscheidungen für nicht änderbar zu erklären.
Wissenschaft
Power für die Pumpe
Wärmepumpen sollen das Heizen klimafreundlicher machen. Doch in Deutschland waren sie lange Zeit ein Ladenhüter. Neue technische Entwicklungen sollen ihren Einsatz beflügeln. von TIM SCHRÖDER Und? Was hören Sie?“, fragt Rainer Lang, als er die Tür öffnet und die Testkammer betritt. Seine Stimme und die Schritte klingen gedämpft....
Wissenschaft
Der Weg des Wassers
Vor etwa 100 Jahren, als sich die meisten Physiker um die damals neue Quantenmechanik der Atome kümmerten und mit ihr verstehen wollten, was die Welt im Innersten zusammenhält, nahm Albert Einstein eine Auszeit von diesen Arbeiten, um in der Preußischen Akademie seine Überlegungen über „Die Ursache der Mäanderbildung der...