Lexikon
Revisiọn
Verfassungsrecht
Teil- oder Totaländerung der Verfassungsurkunde (formelle Verfassungsänderung). Die modernen Verfassungsurkunden lassen Änderungen meist mit qualifizierter Mehrheit im Parlament und/oder mit nachfolgender plebiszitärer Entscheidung zu (Bundesrepublik Deutschland: nur gesetzgebende Körperschaften, und zwar jeweils mit 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat, Art. 79 GG). Dabei hat sich nach dem Vorbild Frankreichs eingebürgert, die Wahl der Staatsform oder andere Entscheidungen für nicht änderbar zu erklären.
Wissenschaft
Unsere verschobene Wahrnehmung
Wenn die Zeit vergeht, ändert sich auch der Blick auf die Vergangenheit. Es ist ein wachsendes Problem für Natur- und Klimaschutz, dass wir Dinge für normal halten, die früher ganz anders waren. Wissenschaftler nennen diesen Effekt das Shifting-Baseline-Syndrom. Von Rainer Kurlemann Wer kann sich noch erinnern, wie viele...
Wissenschaft
News der Woche 03.10.2025
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