Lexikon
Revisiọn
Verfassungsrecht
Teil- oder Totaländerung der Verfassungsurkunde (formelle Verfassungsänderung). Die modernen Verfassungsurkunden lassen Änderungen meist mit qualifizierter Mehrheit im Parlament und/oder mit nachfolgender plebiszitärer Entscheidung zu (Bundesrepublik Deutschland: nur gesetzgebende Körperschaften, und zwar jeweils mit 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat, Art. 79 GG). Dabei hat sich nach dem Vorbild Frankreichs eingebürgert, die Wahl der Staatsform oder andere Entscheidungen für nicht änderbar zu erklären.
Wissenschaft
Oasen auf der Schneeball-Erde
Veränderungen in der Umlaufbahn der Erde ermöglichten es frühen Lebensformen, die extremste Eiszeit in der Geschichte unseres Planeten zu überstehen.
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Wissenschaft
Hungrige Bakterien fressen ihre Nachbarn
Bakterien konkurrieren untereinander um Platz und Nährstoffe. Einige Stämme haben dazu mikrobielle Waffen entwickelt, mit denen sie ihre bakteriellen Nachbarn zerstören können. Nun zeigt eine Studie, dass diese Waffen nicht nur unspezifisch im Konkurrenzkampf zum Einsatz kommen, sondern auch gezielt zur Jagd genutzt werden:...