Lexikon
Revisiọn
Verfassungsrecht
Teil- oder Totaländerung der Verfassungsurkunde (formelle Verfassungsänderung). Die modernen Verfassungsurkunden lassen Änderungen meist mit qualifizierter Mehrheit im Parlament und/oder mit nachfolgender plebiszitärer Entscheidung zu (Bundesrepublik Deutschland: nur gesetzgebende Körperschaften, und zwar jeweils mit 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat, Art. 79 GG). Dabei hat sich nach dem Vorbild Frankreichs eingebürgert, die Wahl der Staatsform oder andere Entscheidungen für nicht änderbar zu erklären.
Wissenschaft
Sind die Gedanken noch frei?
Wissenschaftler untersuchen, ob sich Gedanken mithilfe von Hirnaufnahmen auslesen lassen. von CHRISTIAN WOLF Was haben Facebooks Mark Zuckerberg und der Tesla-Unternehmer Elon Musk gemeinsam? Beide träumen den Traum vom Gedankenlesen. Facebook kaufte 2019 das Start-Up CTRL-Labs. Die Firma tüftelt an der Entwicklung einer...
Wissenschaft
25 Kilo Hautstaub
Wie sehr man sich mit dem Putzen auch bemüht, Staub ist in der Wohnung praktisch allgegenwärtig. Warum das so ist, und wo er herkommt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Mit einer Fläche von rund zwei Quadratmetern und fünf bis sieben Kilogramm Gewicht ist die Haut das größte und schwerste Organ unseres Körpers. Sie schützt unser...