Lexikon
Revisiọn
Verfassungsrecht
Teil- oder Totaländerung der Verfassungsurkunde (formelle Verfassungsänderung). Die modernen Verfassungsurkunden lassen Änderungen meist mit qualifizierter Mehrheit im Parlament und/oder mit nachfolgender plebiszitärer Entscheidung zu (Bundesrepublik Deutschland: nur gesetzgebende Körperschaften, und zwar jeweils mit 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat, Art. 79 GG). Dabei hat sich nach dem Vorbild Frankreichs eingebürgert, die Wahl der Staatsform oder andere Entscheidungen für nicht änderbar zu erklären.
Wissenschaft
Molekularer Ententanz
Heutzutage ist CO2 ist nicht sehr beliebt. Das war aber nicht immer so. Wenn man im ausgehenden 20. Jahrhundert von CO2 sprach, dann nicht wegen der Klimakrise, sondern zum Beispiel einfach, weil man es bei der Bestellung eines sprudelnden Erfrischungsgetränks als Synonym für Kohlensäure verwendet hat. Punkti-Wasser haben manche...
Wissenschaft
Superstrukturen im All
Galaxien formen gigantische Gebilde. Nun wurde eines sogar in unserer kosmischen Nachbarschaft aufgespürt. von RÜDIGER VAAS Die Kartierung des Universums sorgt immer wieder für Überraschungen. So wurde die Entdeckung der nächstgelegenen Superstruktur erstaunlicherweise erst im März 2025 publiziert. Sie ist mit einer Länge von...