Lexikon
Strafanzeige
Mitteilung des Verdachts einer strafbaren Handlung an die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei); regelmäßig Veranlassung (im Unterschied zum Strafantrag nicht Voraussetzung) der Einleitung eines Strafverfahrens. Eine Verpflichtung zur Erstattung von Strafanzeigen (Anzeigepflicht) besteht für jedermann nur hinsichtlich geplanter schwerer Verbrechen.