Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

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n|zei|gen
V.
1, hat angezeigt; mit Akk.
1.
etwas a.
a)
bei einer Behörde melden;
einen Diebstahl bei der Polizei a.
b)
durch Anzeige öffentlich bekannt machen;
die Geburt eines Kindes a.
c)
einen Stand (an einem Messgerät) zeigen;
die Waage zeigt 250 g an; der Zähler zeigt den Verbrauch an Heizöl an
d)
angezeigt
ratsam, notwendig;
es ist, scheint angezeigt, Maßnahmen dagegen zu ergreifen; ich halte es für angezeigt, den Standort zu wechseln
2.
jmdn. a.
bei der Polizei melden, dass jmd. eine strafbare Handlung begangen hat, Strafanzeige erstatten;
jmdn. wegen Diebstahls, Ruhestörung a.
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