Lexikon
Triumvirạt
[
das; lateinisch
]im alten Rom ein aus drei Mitgliedern bestehendes Beamtenkollegium, das für verschiedenste Aufgaben nach Bedarf eingesetzt wurde. Davon zu unterscheiden ist das Triumvirat, bei dem sich drei einflussreiche Politiker in einem politischen Bündnis zusammentaten. Ein solches privates Triumvirat war das sog. 1. Triumvirat, das Cäsar, Pompeius und Crassus 60 v. Chr. und 56 v. Chr. bildeten, um ihre Forderungen besser durchsetzen zu können. Im 2. Triumvirat wurden Octavian, Antonius und Lepidus im November 43 v. Chr. durch Volksbeschluss zunächst für fünf Jahre mit fast unbeschränkten Vollmachten ausgestattet.
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