Lexikon
Umweltpolitik
die Bündelung und Wahrung der Interessen des Umweltschutzes in einem gesonderten Politikfeld. Umweltpolitische Maßnahmen (Vorsorge-, Verursacher-, Kooperationsprinzip) wurden in Deutschland erstmalig im Umweltprogramm der Bundesregierung von 1971 zusammenhängend dargestellt und 1974 im Bundes-Immissionsschutzgesetz rechtlich verankert. Die übergreifende und aufstrebende Bedeutung der Umweltpolitik führte zur Errichtung des Umweltbundesamtes (1974), in der Folge zur Einrichtung entsprechender Länderministerien sowie eines Bundesumweltministeriums (1985). Da die Durchsetzungsfähigkeit der Umweltpolitik deutlich von Höhen und Tiefen des ökonomischen Umfeldes bestimmt wird, wurde die Eigenständigkeit von Umweltschutzverwaltungen zum Teil wieder aufgegeben. Die Ziele der Umweltpolitik werden zunehmend durch das Gemeinschaftsrecht in der EU und weltweite Übereinkommen bestimmt.

Wissenschaft
News der Woche 25.04.2025
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Solarzelle statt Ladesäule
Die Photovoltaik wird mobil. Im Sommer kommt das erste Fahrzeug auf den Markt, das komplett mit Solarenergie betrieben werden kann. von RAINER KURLEMANN Das Versprechen klingt nach einer Revolution am Automarkt: Der niederländische Autobauer Lightyear will Elektroautos unabhängig von Ladestationen und Steckdosen machen. Dazu hat...