Lexikon

Umweltpolitik

die Bündelung und Wahrung der Interessen des Umweltschutzes in einem gesonderten Politikfeld. Umweltpolitische Maßnahmen (Vorsorge-, Verursacher-, Kooperationsprinzip) wurden in Deutschland erstmalig im Umweltprogramm der Bundesregierung von 1971 zusammenhängend dargestellt und 1974 im Bundes-Immissionsschutzgesetz rechtlich verankert. Die übergreifende und aufstrebende Bedeutung der Umweltpolitik führte zur Errichtung des Umweltbundesamtes (1974), in der Folge zur Einrichtung entsprechender Länderministerien sowie eines Bundesumweltministeriums (1985). Da die Durchsetzungsfähigkeit der Umweltpolitik deutlich von Höhen und Tiefen des ökonomischen Umfeldes bestimmt wird, wurde die Eigenständigkeit von Umweltschutzverwaltungen zum Teil wieder aufgegeben. Die Ziele der Umweltpolitik werden zunehmend durch das Gemeinschaftsrecht in der EU und weltweite Übereinkommen bestimmt.
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