Lexikon

Wache

das unter einem Wachvorgesetzten (Wachhabenden) eingesetzte militärische Personal, dem die Sicherung von Anlagen, Objekten oder Personen obliegt und dem für diese Aufgabe besondere Befugnisse übertragen sind. Der Wachdienst besteht in Besucherkontrollen, Postenstehen, Streifengängen u. Ä. Er wird wirksam nach einer kurzen, formellen Ansprache, der Vergatterung.
Bei der Marine gibt es je nach Lage See-, Hafen- und Ankerwache. Die Freiwache ist die dienstfreie, die Fallreepwache (durch sog. „Fallreepsgäste“) die an den Aufgängen zum Schiff stehende Wache bei offiziellem Besuch. Hundewache ist auf deutschen Schiffen die Mittelwache von 04 Uhr.
Kleinkind im HIrnscanner
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