Lexikon
Wache
das unter einem Wachvorgesetzten (Wachhabenden) eingesetzte militärische Personal, dem die Sicherung von Anlagen, Objekten oder Personen obliegt und dem für diese Aufgabe besondere Befugnisse übertragen sind. Der Wachdienst besteht in Besucherkontrollen, Postenstehen, Streifengängen u. Ä. Er wird wirksam nach einer kurzen, formellen Ansprache, der Vergatterung.
Bei der Marine gibt es je nach Lage See-, Hafen- und Ankerwache. Die Freiwache ist die dienstfreie, die Fallreepwache (durch sog. „Fallreepsgäste“) die an den Aufgängen zum Schiff stehende Wache bei offiziellem Besuch. Hundewache ist auf deutschen Schiffen die Mittelwache von 0–4 Uhr.
Wissenschaft
25 Kilo Hautstaub
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Wissenschaft
Die Erfahrungsmaschine
Das Wort „Erfahrung“ kann man philosophisch-menschlich verstehen, wenn man jemandem attestiert, viel erlebt und dabei seine Kenntnisse der Welt erweitert zu haben. Man kann es aber auch wörtlich nehmen und sich etwa fragen, wie weit man mit seinem Auto eine Gegend erfahren hat. Was auch immer gemeint ist oder gemacht wird, zeigt...