Lexikon

Zahnersatz

Vervollständigung oder Ersatz eines Gebisses durch künstliche Zähne in Form von Zahnkronen, Implantaten, Brücken oder Prothesen. Zahnkronen kommen zum Einsatz, wenn die natürliche Krone durch Karies oder eine Verletzung so beschädigt ist, dass sie durch eine Füllung nicht wiederhergestellt werden kann, oder wenn ein Zahn als Halt für eine Prothese stabilisiert werden muss. Sie werden auf dem beschliffenen Zahnstumpf befestigt. Dieses Verfahren ist nur bei einwandfrei erhaltener Wurzel möglich. Dabei verwendet man im Frontzahngebiet Mantel- oder Jackettkronen aus Porzellan oder Kunststoff, die den verbliebenen Zähnen in Form und Farbe angepasst werden. Muss die Zahnkrone vollständig ersetzt werden, wird ein Metallkern als neue Krone mit einem Stift in der Wurzel verankert (Stiftzahn). Als Ersatz für einen fehlenden Zahn dient häufig ein Implantat aus einer Titanlegierung, das fest im Kiefer verankert wird und den Unterbau für den eigentlichen Zahnersatz bildet. Eine Zahnlücke von bis zu drei Zähnen lässt sich mit einer fest sitzenden Brücke füllen. Diese wird an den beiden an die Lücke angrenzenden Zähnen befestigt. Herausnehmbarer Zahnersatz sind Zahnprothesen aus Kunststoff. Eine Teilprothese wird mit Metallklammern an noch vorhandenen Zähnen befestigt. Eine Vollprothese, die bei vollständigem Zahnverlust in einem oder beiden Kiefern notwendig wird, besteht aus einer zahnfleischfarbenen Kunststoffbasis, in der eine Reihe Kunststoffzähne verankert sind. Sie haftet durch die Gaumenfeuchtigkeit oder mittels Haftcreme am Kiefer.