Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

begnadigen

be|gna|di|gen
V.
1, hat begnadigt; mit Akk.
jmdn. b.
jmdm. die Strafe (bes. Todesstrafe) erlassen, jmds. Strafe vermindern;
einen zum Tod Verurteilten zu einer Gefängnisstrafe b.
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