Lexikon
Herrschaft
die institutionalisierte, d. h. geregelte Machtausübung (Macht), die zur Unterteilung einer Gesellschaft in Herrschende und Beherrschte führt. Im Gegensatz zum Nebeneinander der genossenschaftlichen Ordnung besteht hier eine hierarchische Ordnung des Oben und Unten (Schichten, Klassen). Von grundlegender Bedeutung erwies sich M. Webers Unterscheidung dreier reiner Typen der Herrschaft nach ihrer Legitimitätsgeltung: Diese kann sein 1. rationalen Charakters (Einsicht in die Rechtmäßigkeit gesetzter Ordnung: legale Herrschaft), 2. traditionalen Charakters (Glaube an die Unantastbarkeit der Überlieferung: traditionale Herrschaft), 3. charismatischen Charakters (Glaube an die Heiligkeit, Heldenkraft oder Begnadung des Herrschers: charismatische Herrschaft).
Wissenschaft
Höhlenkino im Flackerlicht
Feuerschein erleuchtete die Wände nicht nur für die Arbeit der Künstler, manche Werke erweckte es regelrecht zum Leben. von Rolf Heßbrügge Prähistorische Höhlenkunst liegt meist tief im Inneren von Höhlen verborgen. Ohne Beleuchtung sieht man dort kaum die Hand vor Augen, geschweige denn die Objekte an den Wänden. Die...
Wissenschaft
Auch die Gegenseite profitiert
Wie man die Muskeln in einem verletzten Arm stärken kann, indem man den gesunden trainiert, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wer schon einmal – vielleicht nach einem Unfall und dessen anschließender Behandlung – längere Zeit einen Arm oder ein Bein nicht belasten durfte, weiß, wie schnell sich dort die Muskeln abbauen: Das Gehen...