Lexikon
Herrschaft
die institutionalisierte, d. h. geregelte Machtausübung (Macht), die zur Unterteilung einer Gesellschaft in Herrschende und Beherrschte führt. Im Gegensatz zum Nebeneinander der genossenschaftlichen Ordnung besteht hier eine hierarchische Ordnung des Oben und Unten (Schichten, Klassen). Von grundlegender Bedeutung erwies sich M. Webers Unterscheidung dreier reiner Typen der Herrschaft nach ihrer Legitimitätsgeltung: Diese kann sein 1. rationalen Charakters (Einsicht in die Rechtmäßigkeit gesetzter Ordnung: legale Herrschaft), 2. traditionalen Charakters (Glaube an die Unantastbarkeit der Überlieferung: traditionale Herrschaft), 3. charismatischen Charakters (Glaube an die Heiligkeit, Heldenkraft oder Begnadung des Herrschers: charismatische Herrschaft).
Wissenschaft
Freundeskreis gibt Jungen Mathe-Selbstvertrauen
Jungen schätzen ihre Mathefähigkeiten oft höher ein als Mädchen – auch wenn sich die objektiven Leistungen nicht unterscheiden. Doch welche Faktoren tragen zu diesen unterschiedlichen Selbsteinschätzungen bei? Eine Studie hat nun einen bisher wenig beachteten Faktor identifiziert: den Vergleich mit Gleichaltrigen. Demnach...
Wissenschaft
Nacht-Beleuchtung verhärtet Insektenfutter
Der ökologische Schaden von künstlicher Nacht-Beleuchtung kann vielschichtig sein, verdeutlicht eine Studie: Im nächtlichen Licht von Straßenlaternen entwickeln Bäume demnach vergleichsweise harte Blätter, die von Insekten offenbar weniger gefressen werden. Dieser Effekt könnte die Grundlage der Nahrungskette in...