Lexikon

Herrschaft

die institutionalisierte, d. h. geregelte Machtausübung (Macht), die zur Unterteilung einer Gesellschaft in Herrschende und Beherrschte führt. Im Gegensatz zum Nebeneinander der genossenschaftlichen Ordnung besteht hier eine hierarchische Ordnung des Oben und Unten (Schichten, Klassen). Von grundlegender Bedeutung erwies sich M. Webers Unterscheidung dreier reiner Typen der Herrschaft nach ihrer Legitimitätsgeltung: Diese kann sein 1. rationalen Charakters (Einsicht in die Rechtmäßigkeit gesetzter Ordnung: legale Herrschaft), 2. traditionalen Charakters (Glaube an die Unantastbarkeit der Überlieferung: traditionale Herrschaft), 3. charismatischen Charakters (Glaube an die Heiligkeit, Heldenkraft oder Begnadung des Herrschers: charismatische Herrschaft).
Rechnender Junge
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