Lexikon
Herrschaft
die institutionalisierte, d. h. geregelte Machtausübung (Macht), die zur Unterteilung einer Gesellschaft in Herrschende und Beherrschte führt. Im Gegensatz zum Nebeneinander der genossenschaftlichen Ordnung besteht hier eine hierarchische Ordnung des Oben und Unten (Schichten, Klassen). Von grundlegender Bedeutung erwies sich M. Webers Unterscheidung dreier reiner Typen der Herrschaft nach ihrer Legitimitätsgeltung: Diese kann sein 1. rationalen Charakters (Einsicht in die Rechtmäßigkeit gesetzter Ordnung: legale Herrschaft), 2. traditionalen Charakters (Glaube an die Unantastbarkeit der Überlieferung: traditionale Herrschaft), 3. charismatischen Charakters (Glaube an die Heiligkeit, Heldenkraft oder Begnadung des Herrschers: charismatische Herrschaft).
Wissenschaft
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Künstliche Intelligenz trifft auf Wikipedia. Damit begegnen sich zwei Hünen der Produktion von Wissen. Wie wird der Wettstreit enden? von STEFAN MEY Innerhalb kurzer Zeit war aus einem Riesen ein Zwerg geworden. Im Januar 2001 startete das Wikipedia-Projekt für ein frei zugängliches Web-Portal mit Informationen zu allen...
Wissenschaft
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Solarzellen für Hausdächer, Bewegungsmelder, Bewässerungsanlagen, Smart-Home-Anwendungen – die Photovoltaik mit Perowskit-Materialien ist auf dem Weg vom Labor in den Alltag. von FRANK FRICK Falls sich die organisch-anorganischen Perowskite kommerziell breit durchsetzen, rückt der Nobelpreis in greifbare Nähe.“ Michael Saliba,...
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