Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

bescheinigen

be|schei|ni|gen
V.
1, hat bescheinigt; mit Dat. und Akk.
jmdm. etwas b.
schriftlich bestätigen;
jmdm. den Empfang einer Sendung b.; jmdm. Unfähigkeit b.
übertr., ugs.
jmdn. für unfähig erklären

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch