Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Dharma

Dhr|ma
n. oder m.
<auch>
Dhamma
1.
zentraler Begriff indischer Philosophien und Religionen (vor allem die Lehre Buddhas)
2.
die einer Sache immanente Eigengesetzlichkeit
3.
Hinduismus
religiös begründete Pflicht zur Einhaltung der Gesetze, göttliches Recht
[
Sanskr.
, „Stütze, Halt, Gesetz“]
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