Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

gestatten

ge|stt|ten
V.
2, hat gestattet
I.
mit Akk.
etwas g.
erlauben, seine Zustimmung zu etwas geben;
g. Sie?
darf ich (es nehmen, sehen, darf ich vorbeigehen)?
Höflichkeitsformel
II.
mit Dat. (sich) und Akk.
sich etwas g.
sich etwas erlauben, sich die Freiheit nehmen, etwas zu tun;
darf ich mir eine Frage g.?; darf ich mir g., Sie morgen anzurufen?
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