Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

gestatten

ge|stạt|ten
〈
V.
2, hat gestattet〉
I.
〈mit Akk.〉
etwas g.
erlauben, seine Zustimmung zu etwas geben;
g. Sie?
darf ich (es nehmen, sehen, darf ich vorbeigehen)?
〈Höflichkeitsformel〉
II.
〈mit Dat. (sich) und Akk.〉
sich etwas g.
sich etwas erlauben, sich die Freiheit nehmen, etwas zu tun;
darf ich mir eine Frage g.?; darf ich mir g., Sie morgen anzurufen?
Ekel, Menschen
Wissenschaft

Igitt!

Ekel ist eine erlernte Empfindung – und dient letztlich dem eigenen Schutz.

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Wissenschaft

Meinung ohne Ahnung

Wer in den Jahren des Kalten Krieges zwischen Ost und West aufgewachsen ist – wie der Autor vom Jahrgang 1947 –, hat in der Schule gelernt, dass der Westen mit der Freiheit zu punkten versuchte und sie bewahren wollte, während der Osten Wert auf den Frieden legte und ihn zu garantieren schien. Nun führt Russland […]

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