Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

überordnen

über|ord|nen
V.
2, hat übergeordnet; mit Dat. und Akk.
1.
eine Sache einer anderen Sache ü.
einer Sache gegenüber einer anderen den Vorrang geben;
Ggs.
unterordnen
(I 1)
;
er hat seine Aufgabe als Erzieher und Freund der Kinder immer der des Lehrers übergeordnet
2.
jmdn. jmdm. ü.;
meist im Perf. Passiv
jmd. ist jmdm. übergeordnet
jmd. hat eine höhere Stellung als jmd. anders und daher das Recht, ihm Anweisungen zu geben;
Ggs.
unterordnen
(I 2)
,
Über|ord|nung
f.
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