Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
unterordnen
ụn|ter|ord|nen I.
〈mit Dat. und Akk.〉
1.
etwas einer Sache u.
etwas gegenüber einer Sache als zweitrangig, weniger wichtig behandeln;
Ggs. überordnen
(1)
;seine Interessen dem Gemeinwohl, der Gemeinschaft u.; einen Satz einem anderen Satz u.
〈Gramm.〉
einen Satz als Nebensatz mit einem anderen Satz verbinden;
~de Konjunktion
Konjunktion, die einen Nebensatz mit einem Hauptsatz verbindet (z. B. weil, obwohl);
Syn. subordinierende Konjunktion;
Ggs. nebenordnende Konjunktion
2.
jmdn. jmdm. u.
jmdm. eine Stellung geben, in der er jmdn. als Vorgesetzten hat, jmdn. jmdm. unterstellen;
Ggs. überordnen
(2)
;er ist dem Abteilungsleiter untergeordnet
II.
〈refl.〉
sich u.
sich fügen, sich anpassen, bereit sein, Anweisungen entgegenzunehmen;
er kann sich nicht u.
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