Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

unterordnen

n|ter|ord|nen
V.
2, hat untergeordnet
I.
mit Dat. und Akk.
1.
etwas einer Sache u.
etwas gegenüber einer Sache als zweitrangig, weniger wichtig behandeln;
Ggs.
überordnen
(1)
;
seine Interessen dem Gemeinwohl, der Gemeinschaft u.; einen Satz einem anderen Satz u.
Gramm.
einen Satz als Nebensatz mit einem anderen Satz verbinden;
~de Konjunktion
Konjunktion, die einen Nebensatz mit einem Hauptsatz verbindet (z. B. weil, obwohl);
Syn.
subordinierende Konjunktion;
Ggs.
nebenordnende Konjunktion
2.
jmdn. jmdm. u.
jmdm. eine Stellung geben, in der er jmdn. als Vorgesetzten hat, jmdn. jmdm. unterstellen;
Ggs.
überordnen
(2)
;
er ist dem Abteilungsleiter untergeordnet
II.
refl.
sich u.
sich fügen, sich anpassen, bereit sein, Anweisungen entgegenzunehmen;
er kann sich nicht u.
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