Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

verdingen

ver|dn|gen
V.
23 oder
V.
1, hat verdungen oder hat verdingt
I.
mit Akk.; veraltet
1.
etwas v.
meist: hat verdungen
vergeben;
eine Arbeit v.; einen Auftrag v.
2.
jmdn. v.
meist: hat verdungen
in Dienst geben
II.
refl.; hat verdingt; veraltend
sich (bei jmdm.) v.
sich in (jmds.) Dienst begeben, einen Dienst (bei jmdm.) annehmen;
sich als Magd, Knecht v.
,
Ver|dn|gung
f.
Sadt, Rohstoffe, Gebäude
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