Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

vorsehen

vor|se|hen
V.
136, hat vorgesehen
I.
mit Akk.
1.
etwas v.
in Aussicht nehmen, zu tun beabsichtigen;
sie haben für den Herbst ein neues Programm vorgesehen; eine Änderung ist augenblicklich nicht vorgesehen
2.
jmdn. (für, als etwas) v.
beabsichtigen, jmdn. (für, als etwas) einzusetzen;
sie haben ihn für das Amt des Bürgermeisters, als Bürgermeister vorgesehen
II.
refl.
sich v.
sich in Acht nehmen;
sieh dich vor, damit du nicht fällst!; sich vor dem Hund, vor dem neuen Mitarbeiter v.
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Galaktische Gesetzgebung

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