Lexikon
Behörde
relativ selbständige Dienststelle im Verwaltungsaufbau des Staates und öffentlicher Körperschaften mit der Befugnis, die Verwaltungsaufgaben des Behördenträgers (Bund, Land, Gemeinde) im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbständig nach außen wahrzunehmen. Alle Behörden des Bundes und der Länder sind nach Art. 35 GG zu gegenseitiger Rechts- und Amtshilfe verpflichtet. – In
Österreich
ist die Behörde das mit Vollzugsgewalt ausgestattete amtliche Organ (Gerichte, Verwaltungsbehörden). – Die Schweizer
Behörden sind Gemeinde-, Kreis-, Bezirks-, Kantons- oder Bundesbehörden.
Wissenschaft
News der Woche 29.11.2024
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Das Inseluniversum
Die größte Entdeckung aller Zeiten: Wie ein paar Sterne vor 100 Jahren alles verändert haben. von RÜDIGER VAAS Harlow Shapley war eine Art zweiter Kopernikus; und er wäre vielleicht sogar ein dritter geworden, wenn er seine Meinung nicht irrtümlich und voreilig geändert hätte. Nikolaus Kopernikus hatte mit seinem ab 1509...