Lexikon

kollektve Sicherheit

ein System gegenseitiger Garantien zur Wahrung der Unverletzlichkeit des Gebiets (der territorialen Integrität), das eine Staatengruppe unter sich vereinbart. Innerhalb dieses Systems gilt ein Angriff auf einen Staat als Angriff auf alle und macht die nicht angegriffenen Staaten zu Bundesgenossen des angegriffenen Staates. Der Unterschied zur Allianz oder zu einem System der kollektiven Verteidigung besteht darin, dass diese eine Beistandsverpflichtung gegenüber Angriffen von außerhalb begründet. In diesem Sinn ist z. B. die NATO kein System der kollektiven Sicherheit, sondern der kollektiven Verteidigung.
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