Gesundheit A-Z

Hilfeleistung, unterlassene

Straftatbestand; Missachtung der Verpflichtung zur zumutbaren und erforderlichen Hilfeleistung gegenüber hilflosen oder kranken Personen. Bei einem Notfall gilt die Pflicht zur Hilfe für alle Anwesenden, in bestimmten Situationen nur Personen mit einer speziellen, z. B. ärztlichen Ausbildung. Bei der Betreuung schwerkranker Patienten liegt eine unterlassene Hilfeleistung auch dann vor, wenn die versorgende Person grundsätzliche lebenserhaltende Maßnahmen mit dem Ziel unterlassen hat, das Leben des Patienten zu verkürzen (auch passive Sterbehilfe).
Müll, Erde, Fallend
Wissenschaft

Weltraumschrott wird museumsreif

Der Weltraum – unendliche Weiten voller Müll. Aufräumen? Ja, aber bitte mit Bedacht, fordern Archäologen. von DIRK HUSEMANN Die rätselhafte Kugel aus Metall reichte James Stirton bis zu den Knien. Sie sah zusammengeschmolzen aus. „Was um alles in der Welt ist das?“, fragte sich der australische Farmer. Und wer hatte die Kugel im...

Fahrrad, Solar, Sonne
Wissenschaft

Sonnige Zeiten

Solarstrom wird immer günstiger. Das beflügelt die Photovoltaik. Auch neue Techniken und Materialien machen das Licht der Sonne zu einer immer bedeutsameren Energiequelle. von RALF BUTSCHER Ein glitzerndes Solarpaneel reiht sich ans andere. Der Solarpark Weesow-Willmersdorf in Werneuchen nordöstlich von Berlin ist der größte in...

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