Lexikon

Aggressin

Recht
das gewaltsame, meist militärische Vorgehen eines Staates gegen einen anderen unter Verletzung der territorialen Integrität. Aggression im engeren Sinn setzt Gebietsverletzungen in feindlicher Absicht voraus, im weiteren Sinn auch die Drohung mit Anwendung militärischer Gewalt. Das Angriffsverbot der Satzung der Vereinten Nationen (Art. 2 Abs. 4) verbietet „Drohung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates oder in jeder anderen Weise, die mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist“. In Art. 39 wird unterschieden zwischen Bedrohung des Friedens, Bruch des Friedens oder Angriffsakt. Strittig sind heute: bürgerkriegsähnliche Umtriebe, subversive Tätigkeit. Gegen Aggression ist individuelle oder kollektive Verteidigung zulässig (Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen, Art. 26 GG). Der Sicherheitsrat kann gegen Aggressionen einschreiten, und zwar mit friedlichen Zwangsmitteln (wirtschaftliche Sanktionen, Art. 41) oder auch militärischen Sanktionen (Art. 42), u. U. durch UN-Streitkräfte. Bei Friedensbedrohung auch Stationierung von Beobachtergruppen oder Sicherungstruppen.
Fischeier, Züchtung
Wissenschaft

Fisch statt Kuh

Um die wachsende Weltbevölkerung satt zu bekommen, ist Fisch besser geeignet als Fleisch. Liefern könnten ihn Aquakulturen, deren Produktion in den letzten 50 Jahren global von 2 Millionen auf über 80 Millionen Tonnen gestiegen ist. von HARTMUT NETZ Im Vergleich zur Haltung von Hühnern, Rindern oder Schweinen ist die Fischzucht...

Unterwasseraufnahme mit gelbem Gestein, dunklem Himmel und leuchtenden Partikeln im Wasser.
Wissenschaft

Kontaktfreudiger Erdkern

Aus dem Kern unsere Planeten sickert langsam Material in den Erdmantel ein. Das lässt sich an der Zusammensetzung des Edelmetalls Ruthenium aus Vulkangestein ablesen. von DIRK EIDEMÜLLER Tief im Innern der Erde ruht eine gewaltige Kugel aus Eisen: der Erdkern. Er ist innen fest und in seinen äußeren Bereichen flüssig. Das ist aus...