Lexikon
Aggressiọn
Recht
das gewaltsame, meist militärische Vorgehen eines Staates gegen einen anderen unter Verletzung der territorialen Integrität. Aggression im engeren Sinn setzt Gebietsverletzungen in feindlicher Absicht voraus, im weiteren Sinn auch die Drohung mit Anwendung militärischer Gewalt. Das Angriffsverbot der Satzung der Vereinten Nationen (Art. 2 Abs. 4) verbietet „Drohung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates oder in jeder anderen Weise, die mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist“. In Art. 39 wird unterschieden zwischen Bedrohung des Friedens, Bruch des Friedens oder Angriffsakt. Strittig sind heute: bürgerkriegsähnliche Umtriebe, subversive Tätigkeit. Gegen Aggression ist individuelle oder kollektive Verteidigung zulässig (Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen, Art. 26 GG). Der Sicherheitsrat kann gegen Aggressionen einschreiten, und zwar mit friedlichen Zwangsmitteln (wirtschaftliche Sanktionen, Art. 41) oder auch militärischen Sanktionen (Art. 42), u. U. durch UN-Streitkräfte. Bei Friedensbedrohung auch Stationierung von Beobachtergruppen oder Sicherungstruppen.
Wissenschaft
Glutamat-Produzent ist Mikrobe des Jahres 2025
Die Vereinigung für Allgemeine und Angewandte Mikrobiologie (VAAM) hat das keulenförmige Bakterium Corynebacterium glutamicum zur Mikrobe des Jahres ernannt. Für die Industrie ist dieses Bakterium von hoher Bedeutung, da es tonnenweise nützliche Substanzen wie Aminosäuren und Proteine für Lebensmittel und Tierfutter produziert....
Wissenschaft
»Dieser Perspektivwechsel ist längst überfällig«
Julia Sacher und Jellina Prinsen erforschen, wie sich hormonelle Schwankungen auf die Herz- und Gehirngesundheit von Frauen auswirken. Das Gespräch führte ALINA WOLF Prof. Julia Sacher, hat der Menstruationszyklus einen messbaren Einfluss auf das Gehirn? Sacher: Ja. Studien zeigen, dass hormonelle Veränderungen im Zyklusverlauf...