Lexikon
Einrede
Zivilprozessrecht
das gesamte Gegenvorbringen des Beklagten zur Entkräftung der vom Kläger aus seinen Tatsachenbehauptungen abgeleiteten Rechtsfolgen. Einreden des Zivilprozesses können auch das Fehlen von Prozessvoraussetzungen und die Nichtentstehung (z. B. wegen Formmangels) oder das Erlöschen (z. B. wegen Zahlung der Schuld) des vom Kläger in Anspruch genommenen Rechts betreffen (rechtshindernde bzw. rechtsvernichtende Einreden); in diesen Fällen spricht man im bürgerlichen Recht von Einwendungen.
Wissenschaft
Ozeane aus der Balance
Die Forschung verstärkt die Beobachtung der Ozeane. Die Versauerung des Wassers nimmt weiter zu und Sauerstoffmangel könnte dazu führen, dass in einigen Meerestiefen zukünftig kein Leben mehr möglich ist. Von RAINER KURLEMANN Für einen genauen Blick auf die Erde benötigt der Mensch manchmal Distanz. Der Forschungssatellit...
Wissenschaft
„Die Gefahren gehen vor allem von uns Menschen aus“
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