Lexikon

Europạ̈isches Parlament

das parlamentarische Organ der Europäischen Union; die Abgeordneten werden seit 1979 in den Mitgliedsländern alle fünf Jahre als demokratische Vertretung der Bürger der EU direkt gewählt; das Europäische Parlament entscheidet gleichberechtigt mit dem Ministerrat über die Gesetzgebung der EU, kontrolliert die Gemeinschaftspolitik durch Anfragen an den Ministerrat und die Europäische Kommission, entscheidet mit dem Ministerrat über den Haushalt der EU und hat ein Zustimmungsrecht bei Beitrittsbeschlüssen und Assoziierungsverträgen. Der Sitz des Parlaments ist Straßburg, weitere Arbeitsorte sind Brüssel und Luxemburg.
Administratives Leitungsorgan des Europäischen Parlaments ist das Präsidium, das aus dem Präsidenten und 14 Vizepräsidenten besteht. Für die parlamentarische Arbeit sind zahlreiche Ausschüsse eingerichtet. Ferner arbeitet jeder Parlamentarier in mindestens einer der Delegationen mit, die die Beziehungen zu besonderen Partnerländern der EU pflegen.
Die ab 1. 7. 2013 766 Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Bürger aus den 28 Mitgliedstaaten der EU. Stärkste Fraktionen seit 2009: Europäische Volkspartei; Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (PASD); Allianz der Liberalen und Demokraten Europas (ALDE); Die Grünen/Freie Europ. Allianz (Grüne/FEA). Deutschland ist mit 99 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten, davon 42 von CDU/CSU, 23 SPD, 14 Grüne, 12 FDP, 8 Die Linke.
Carina Mack
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